Um die Runde rum – unterwegs auf dem Grünen Ring Leipzig

Der "Grüne Ring Leipzig" gilt als eine beliebte Radroute und führt als regionale Hauptradroute des "SachsenNetz Rad" über 134 Kilometer durch die schönsten Ecken der Mitgliedskommunen und verbindet sie damit symbolisch.

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Auf einer Strecke von rund 135 Kilometer führt der Grüne Ring Leipzig durch idyllische Ortschaften im Leipziger Umland, wie Großpötzschau (Rötha), Sittel (Pegau) oder Großlehna (Markranstädt). Er ist optimal mit anderen Radwegen wie Elsterradweg, Elster-Saale-Radweg, Parthe-Mulde-Radroute, Kohle-Dampf-Licht-Radroute und Neuseenland-Radroute vernetzt. © Michael Berninger

"Um die Runde rum" ging es komplett über den "Grünen Ring Leipzig" am 10. und 11. September 2022. Mit dabei waren verteilt an beiden Tagen 18 Personen. Wir sind jeweils 135 Kilometer geradelt. Danke an die Tourenleitung mit Michael Berninger und den Co-Tourenleiter Thomas Stark.
Der "Grüne Ring Leipzig" wird gerade neu konzipiert und soll mit Themenrouten sowie an machen Stellen auch einer angepassten Streckenführung ausgestattet werden. Daher war die öffentliche Umfahrung vom ADFC, Apricus und LeipzigGrün ein Beitrag für so eine Konzeptphase. Es werden auch Themenrouten von der Stadt auf dem "Grünen Ring Leipzig" als Achsen oder Tortenstücken entwickelt – also seid gespannt, was in den nächsten Jahren alles noch kommt. Diejenigen Radler*innen, die es vielleicht noch nicht mit bekommen haben: Es gibt nur noch einen Grünen Ring Leipzig als Radroute. Wir waren zu Gast bei der Schafzucht Wolf in Dewitz, am Biedermeierstrand in Schladitz, in der Kirche von Kitzen bei Frau Riedel, auf der Turmbaustelle mit Bürgermeister Frank Rösel in Pegau und bei Heiko Guter im Kranwerk Naunhof. Wer eine Fahrt über den Grünen Ring Leipzig einmal probieren will, dem sei gesagt: Es macht Spaß, auch wenn manchen Strecken ganz schön eintönig sind – aber das ist nun mal Leipzig und ihre Bergbaufolgelandschaft.

Weitere Informationen gibt es unter gruenerring.de

Infos zur Strecke mit Karte und GPS-Daten auf outdooractive unter:
https://www.outdooractive.com/de/route/radtour/region-leipzig/gruener-ring-leipzig/13170858/#dmdtab=oax-tab1


https://leipzig.adfc.de/veroeffentlichung/um-die-runde-rum-auf-dem-gruenen-ring

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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