Hurra, wir radeln los! Der Start in die neue Saison 2023.

Es geht wieder los! Der ADFC Leipzig startete am Sonntag, den 26. März 2023 in die neue Radtouren-Saison. Trotz Regenwetter zum Saisonstart sind alle gut gelaunt und freuen sich auf die zahlreichen, bunten Touren in den kommenden Monaten!

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Gemeinsam in die Pedale treten – der ADFC Leipzig startet in die neue Saison voller Vorfreude und Tatendrang! © Michael Berninger, LeipzigGrün 2023

Trotz Regen hatten sich 10 Radler*innen im Botanischen Garten Leipzig eingefunden, um von dort sechs Berge in Leipzig und insgesamt 834 Meter zu erklimmen. Gemeinsam mit Michael Berninger vom Landschaftspflegeverband LeipzigGrün ging es quer durch Leipzig zum Wackelturm auf den „Rosentalhügel" mit 125 Meter. Zwischendurch gab es drei Kurzstopps in den Leipziger Parkanlagen wie dem Rosental, dem Schlosspark Lützschena und dem Richard-Wagner-Hain. Die Mittagsrast verbrachten wir in der Domholzschänke, bevor es auf den „Bienitz" mit 127 Meter ging, dem einzigen natürliche Berg in dieser Tour. Von Burghausen ging die Fahrt durch den Leipzig Auwald nach Böhlitz-Ehrenberg auf den "Mount Böhlitz" mit 120 Meter und weiter zum „Nahleberg" mit 147 Meter. Der Fockeberg mit 153 Meter, wohl Leipzigs bekanntester Berg, fehlte in der Tour nicht. Mit der letzten Einkehr in der "Bäckerei Wendl" am Rundling darf es dann auch der obligate Kaffee und Kuchen am Sonntag sein. Die "Halde Leinestraße“ mit 162 Meter belohnte die Radler*innen zum Abschluss nach acht Stunden mit einer schönen Aussicht über Leipzig.

Die Regenkleidung war bei dieser Tour oft hilfreich und vor allem den Frauen, die komplett die 52 Kilometer durchhielten, war es kein Hindernis aufs Rad zu steigen. Vielleicht sehen sich der eine oder die andere Fahrer*in bei einer der vielen Touren, die der ADFC Leipzig mit seinen Partner*innen in diesen Jahr anbietet. Wir freuen uns auf alle fleißigen Radler*innen!

Mehr Infos zu den Radtouren gibt es unter: https://leipzig.adfc.de/radtouren

Text: Michael Berninger


https://leipzig.adfc.de/veroeffentlichung/hurra-wir-radeln-los-der-start-in-die-neue-saison-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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