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Ab aufs Rad – heißt es am Mittwochabend, wenn Oberbürgermeister Burkhard Jung gemeinsam mit dem ADFC Leipzig e.V. zur Radtour quer durch das Leipziger Zentrum sowie Nordosten einlädt. © Anne-K. Hutschenreuter

PM: Radtour mit dem Oberbürgermeister Burkhard Jung am 07. Juni 2023

Die jährliche OBM-Radtour bringt ernste Themen zur Sprache und zählt zu den Highlights im ADFC-Kalender. Gemeinsam mit dem Leipziger Oberbürgermeister erkunden wir auf einer zweistündigen Radtour die Radverkehrsanlagen für mehr Sicherheit.

Leipzig, den 06. Juni 2023. Auf der rund zweistündigen Tour werden die Radwege im Leipziger Zentrum, Zentrum-Ost, Schönefeld-Abtnaundorf und Volkmarsdorf getestet, dabei wird der ADFC Leipzig e. V. Vorschläge für Radabstellanlagen, ergänzende Radverkehrsanlagen, Verkehrssicherheit und bessere Aufenthaltsqualität vorstellen und Raum für Gespräche geben.

Die Stadt Leipzig und der Oberbürgermeister Burkhard Jung laden gemeinsam mit Vertreter*innen des ADFC Leipzig e.V. zur jährlichen Radtour ein. Die etwa sechs Kilometer lange Rundfahrt beginnt mit der Begrüßung auf dem Burgplatz und führt dann über den Dittrichring zum Richard-Wagner-Platz, Hauptbahnhof Westseite, Berliner Straße zur Adenauerallee, weiter zum Kohlweg, Bennigsenstraße, Ludwigstraße bis zur Hildegardstraße, wo die Infotour endet. Der ADFC e. V. wird auf der Route Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der Radwege, Radschnellwegverbindungen, Fahrradparken, Quartiersentwicklung sowie Lückenschlüsse im Radnetz vorstellen.

Für Fragen und Diskussionen ist an den Sammelpunkten ausreichend Zeit geplant. Alle interessierten Radfahrer*innen und Medienvertreter*innen sind herzlich zur Radtour eingeladen.

Ablauf:
Mittwoch, 7. Juni 2023
Start / Treffpunkt: 17.00 Uhr, Burgplatz
Ende: gegen 19.00 Uhr, Ludwigstraße / Ecke Hildegardstraße

Ansprechpartner vor Ort:
Rosalie Kreuijer, rosalie.kreuijer [at] adfc-leipzig.de


https://leipzig.adfc.de/pressemitteilung/pm-radtour-mit-dem-oberbuergermeister-burkhard-jung-am-07-juni-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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