Auch wenn es hier im Blog in den vergangenen Wochen sehr ruhig war: Fahrrad wird in Leipzig natürlich dennoch gefahren.
Ganz einfach war das in den ersten Januarwochen aber nicht: Schnee und Eis sorgten für einige Rutschpartien. Darüber muss sich niemand aufregen, das gehört dazu und kann mit passenden Reifen relativ einfach abgestellt werden. Aufregung wert ist aber die Art und Weise, wie die Stadt in ihrer Winterdienstsatzung mit Radwegen umgeht. Die Regelung dort lässt sich mit “Radwege sind uns egal, nur wenn da auch Fußgänger drauf laufen dürfen, soll sich der Grundstückseigentümer kümmern” knapp und präzise zusammenfassen.
Das könnte mir egal sein, weil man einen vereisten Radweg nicht benutzen muss (und auch nicht sollte) — die Fahrbahn daneben ist ja meist gut geräumt und gepökelt. Aber: So eine Benutzungspflicht darf die Stadt nicht ohne Grund anordnen, nämlich nur dann, wenn das Fahren auf der Fahrbahn für Radfahrer zu gefährlich wäre. (Was in den allermeisten Fällen aber sowieso nicht zutrifft — auf Radwegen fahren ist gefährlicher als auf der Fahrbahn daneben.) Bei Schnee und Eis scheint das der Stadt auf einmal egal zu sein, die (oft sowieso eingebildete) Gefährdung von Radfahrern wird in Kauf genommen. Das belegt einmal mehr: Radwege dienen nicht dem Schutz der Radfahrer, sondern der (vermeintlichen) Beschleunigung des Kfz-Verkehrs.
Und nebenbei bemerkt: Viele Radwege sind noch immer nicht wieder benutzbar. Die einen, weil als Streugut eingesetzter Rollsplit für rutschige Erlebnisse sorgt, die anderen, weil sie noch immer Schneeberge beherbergen — über einen Monat nach dem Wintereinbruch in Leipzig.