In § 15 Abs. 3 der “Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig” heißt es:
Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden.
Diese Bestimmung scheint vielen Hundebesitzern unbekannt zu sein — zum Leidweisen einiger Fahrradfahrer. Die
Polizei berichtete gestern:
Mittwoch war nicht der Tag des Hundes
Am gestrigen Vormittag fuhr eine Leipzigerin (67) entlang der Max-Reger-Allee im Kulturpark Clara Zetkin. Gegen 09.45 Uhr rannte plötzlich ein schäferhundgroßer Mischlingshund in ihr Vorderrad, weshalb die Frau stürzte. Die Halterin (Alter unbekannt) des Hundes half der Gestürztem wieder auf und meinte, dass ihr Vierbeiner ein Wassernarr sei. Beim Anblick des nassen Elements würden alle Rufe nicht mehr helfen. Unter dieser Aussage erstaunt der freilaufende Hund umso mehr. Direkt neben dem Elsterflutbett und auf einer vielgenutzten Radstrecke keine Leine anzulegen, hat mindest die Wertung „gewagt” verdient – zumal die Frau noch zwei kleine Kinder bei sich hatte. Offenbar schuldbewusst begleitete die Waghalsige die 67-Jährige bis zu einem Arzt, hinterließ ihre Personalien und bat dann, sich wieder um ihre Kinder kümmern zu dürfen. So verpasste sie den Ausgang der Untersuchung, die eine Ellenbogenfraktur, Prellungen und Schürfwunden erbrachte. Jetzt ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung.