Mittwoch, 2. Juli 2008
Gutes Wetter, hohe Spritpreise — da scheinen mehr Menschen als sonst mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Oder die Polizei berichtet einfach häufiger über Fahrradunfälle. Heute sind gleich vier dabei: Die Fahrerin (68) eines Pkw VW Golf befuhr am 01.07.2008, gegen 14:00 Uhr, die Karl-Heine-Straße, Leipzig-Plagwitz, stadteinwärts. An der Walter-Heinze-Straße bog die Frau nach rechts ab. Dort kam es dann zum Zusammenprall mit einem Biker (31), der zwar auf dem Radweg fuhr, jedoch in entgegengesetzter Richtung. Der Fahrradfahrer stürzte, verletzte sich und musste zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Am Auto und am Rad entstand Schaden in Höhe von etwa 1.200 Euro. Gegen die Leipzigerin wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall ermittelt. Radwege sind ja schon an sich gefährlich, befährt man sie aber in die flasche Richtung (ob nun legal oder nicht), erhöht sich das Unfallrisiko nochmal drastisch.Am gleichen Tag, gegen 15:00 Uhr, ereignete sich ein weiterer Unfall zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer. Der Fahrer (74) eines Pkw Toyota war auf der Engelsdorfer Straße in Leipzig-Mölkau unterwegs. Bei „Grün” bog er nach rechts in die Paunsdorfer Straße ab und erfasste einen Radler (83), der mit seinem Klappfahrrad auf dem Gehweg der Engelsdorfer Straße fuhr und geradeaus weiterfahren wollte. Der ältere Herr stürzte auf die Fahrbahn und wurde auf Grund seiner schweren Verletzungen in einem Krankenhaus stationär aufgenommen. Der Sachschaden hier beträgt ca. 2.100 Euro. Der 74-Jährige hat sich jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall zu verantworten. Auch auf Gehwegen ist man aus dem Blickwinkel der Verkehrsteilnehmer auf der Straße — deshalb sollte man da besser nicht fahrenNicht aufgepasst hatte hier eine Radfahrerin (24), welche ebenfalls am 01.07.2008, gegen 15:00 Uhr, die Gustav-Adolf-Straße in Leipzig-Mitte stadtauswärts fuhr. An der Kreuzung Funkenburgstraße beachtete sie einen Pkw Citroen nicht, dessen Fahrer (24) auf den dort gleichrangigen Straßen von rechts kam und demzufolge die Gustav-Adolf-Straße überqueren wollte. Beide Fahrzeuge stießen zusammen, die Radfahrerin kam zum Glück mit leichten Verletzungen davon. Die Höhe des Sachschadens beläuft sich auf ungefähr 2.150 Euro. Gegen die junge Leipzigerin wurde eine Bußgeldstrafe verhängt. (Hö) Kein Rad- oder Fußweg in diesem Fall, aber eine ehemalige Bundesstraße, die noch nicht lange und dazu nicht durchgängig in einer 30-Zone ist.- Und noch ein Unfall, bei dem eindeutig der Radfahrer die Verantwortung trägt:
Radfahrer verließ Unfallstelle
In diesem Fall kam es zum Zusammenstoß zwischen einem Fahrradfahrer und einer Fußgängerin (15). Die Jugendliche überquerte gestern, gegen 11:30 Uhr, bei Ampelschaltung „Grün” die Holzhäuser Straße/Prager Straße und wurde dabei von einem von links kommenden Radfahrer erfasst. Sie stürzte, verletzte sich leicht und musste ärztlich versorgt werden. Der Radler jedoch verließ nach dem Crash unerlaubt die Unfallstelle. Wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall wird nun gegen Unbekannt ermittelt. (Hö)
Donnerstag, 12. Juni 2008
Im Ranstädter Steinweg hat sich die Stadt wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert: Zwar ist’s eine verdammt breite Schneise, aber für Fußgänger gibt’s trotzdem nicht genügend Platz. Und den sollen sie sich auch noch mit Radfahrern teilen (für die südliche Seite läuft dazu eine Klage von mir).
Auf der nördlichen Seite, also in Richtung stadtauswärts, ist die Situation momentan besonders verschärft. Dort ist ein Fleischer mit Imbiss auf Kundenfang — erst mit einem Werbeaufsteller, inzwischen sogar mit Freisitz. Vom eh schon viel zu schmalen Fußweg (eigentlich sollten es an Hauptverkehrsstraßen 3 Meter sein) bleibt so nicht ein Zentimeter übrig. Kein Wunder, dass Fußgänger — ordnungswidrig — auf den Radweg ausweichen. Ich kann’s ihnen nicht verdenken, einen kombinierten Hoch- und Weitsprung über das Hindernis würde ich auch nicht hinbekommen…
Radfahrer sollten dort besonders vorsichtig fahren — oder gleich auf die Fahrbahn ausweichen. Der rechte Fahrstreifen wird dort nur selten von Autofahrern benutzt.
Bei der Stadt habe ich Montagabend per E-Mail nachgefragt, ob der Freisitz genehmigt wurde. Bisher keine Antwort und keine Veränderung vor Ort.
PS: Ich finde Freisitze auch toll. Sie sollten aber so eingerichtet werden, dass niemand gefährdet oder behindert wird. Die schmalste Stelle eines Fußweges ist dafür aber eine denkbar schlechte Vorraussetzung. Ich würde als Ersatz eine der Parklücken vorschlagen — da ist genug Platz.
Montag, 2. Juni 2008
Die Polizei berichtet heute über einen Unfall zwischen zwei Radfahrerinnen am Wochenende: Radlerinnen verunglückt
Am Sonntag Abend radelte eine Frau (41) gegen 18:30 Uhr auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg vom Schleußiger Weg kommend in Richtung Max-Reger-Allee. Ihr Ehemann fuhr vor ihr und sie wollte ihn überholen, achtete dabei aber offensichtlich nicht auf eine entgegenkommende Fahrradfahrerin. In diesem Augenblick stieß sie auch schon mit ihr (47) zusammen. Die Leipzigerinnen stürzten, verletzten sich schwer. Mit Verletzungen an Kopf, Augen und Fuß musste die Jüngere und mit einer Kopfplatzwunde die Ältere in ein Krankenhaus gebracht werden. Die 41-Jährige erhielt eine Verwarnung; gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall eingeleitet. (Hö) Der gemeinsame Fuß- und Radweg ist nicht straßenbegleitend, aber dafür, dass dort eine erhebliche Zahl an Radfahrern unterwegs ist, eigentlich zu schmal (bei Google Maps ist das aber kaum zu erkennen). Überholen sollte man da also besser lassen — und vielleicht sorgt die Stadt ja auch irgendwann für einen breiteren Weg…
Mittwoch, 30. April 2008
Verwaltungsdeutsch kann schön sein. Ein Beispiel aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO): Ein gemeinsamer Fuß- und Radweg bewirkt eine Entmischung des Fahrzeugverkehrs und eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche.
In Hinblick auf die mit der Kennzeichnung verbundene Radwegebenutzungspflicht kann dies nur dann in Betracht kommen, wenn die Interessen des Radverkehrs das notwendig machen und wenn es nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint. Um das ein wenig zu übersetzen: Statt Konflikten zwischen Kraft- und Radfahrern gibt es auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen welche zwischen Radfahrern und Fußgängern. Das ist deswegen problematisch, weil die Geschwindigkeitsunterschiede in Städten zwischen Radfahrern und Fußgängern relativ größer sind als die zwischen Radfahrern und Autofahrern. Das trifft vor allem dann zu, wenn Alltagsradfahrer zügig von A nach B kommen wollen. Ein kleines Rechenexemel: Nehmen für den Radfahrer gar nicht mal so schnelle 18 km/h an. Der Autofahrer wird mit 50 km/h veranschlagt, der fiktive Fußgänger ist mit normalen 5 km/h unterwegs. Damit erreicht der Radfahrer 36 Prozent der Autofahrer-(Höchst-)Geschwindigkeit, der Fußgänger aber nur 27 Prozent des Radfahrertempos. Geschwindigkeitsunterschiede allein führen aber nicht zu Unfällen. Die werden durch gemeinsame Fuß- und Radwege auf subtilere Art und Weise gefördert. Beipiel gefällig?
Die Polizei berichtete gestern: Radlerin erfasste Kind
Eine Leipzigerin (39) war gestern, gegen 08:15 Uhr, auf der Berliner Straße in stadteinwärtiger Richtung unterwegs. Sie nutzte dazu den dortigen Fuß- und Radweg. Plötzlich rannte ihr ein Kind, das aus einem angrenzenden Grundstück kam, ins Fahrrad. Der kleine Junge (3) wurde bei dem Zusammenprall verletzt und musste mit einem Rettungswagen in die Notfallaufnahme gebracht und ambulant behandelt werden. (Hö) Die Wege sind meist zu schmal und werden oft eng an Hauseingängen oder Grundstücksausfahrten vorbeigeführt. Auf den Weg tretende Menschen können dann gar nicht rechtzeitig gesehen werden, wenn man als Radfahrer schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist. Solche Wege sind damit Fußgänger- und Radfahrer-feindlich.
Freitag, 25. April 2008
Die Polizei berichtet heute gleich von zwei Unfällen mit Radfahrerbeteiligung. Nr. 1: Crash zweier Radler
Am 24.04.2008 kam es gegen 17:00 Uhr zu einem Unfall, bei dem zwei Fahrradfahrer zusammenstießen und sich einer verletzte. Ein 22-jähriger Leipziger war auf dem Gehweg der Reichsstraße in der Leipziger City unterwegs. In Höhe Grundstück Nr. 16, vor einem auf der Straße geparkten Lkw, fuhr er auf die Fahrbahn. Dabei achtete er nicht auf einen in entgegengesetzter Richtung fahrenden Radler (56), beide kollidierten und stürzten. Mit einem Rettungswagen musste dann der Ältere zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Gegen den jungen Zweiradfahrer wird jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall ermittelt. (Hö) Also wenn man schon auf dem Fußweg durch die Gegend gurkt, dann doch bitte so, dass man niemand anderen gefährdet oder behindert. Das heißt: Schrittgeschwindigkeit und beim Auffahren auf die Fahrbahn anhalten und gucken.
Der zweite Unfall ist nicht viel weniger bitter: Im toten Winkel
Schwere Verletzungen erlitt ein 76-jähriger Radfahrer gestern Mittag (24.04.08, ca. 11:40 Uhr), als er von einem rückwärts fahrenden Fiat Dukato erfasst wurde. Der Fahrer (27) rangierte in der Nähe eines Imbisses in der Björneborgstraße (Leipzig-Lindenthal) und sah offenbar den hinter dem Lkw stehenden Mann nicht. Durch den Zusammenprall stürzte der Markkleeberger auf die Straße und zog sich dabei Hämatome und Prellungen am Jochbein, Schürfwunden und eine Kopfplatzwunde zu. Der Rentner musste zunächst zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden, gegen den jungen Mann wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. (La) Solche Unfälle sind der Grund, weshalb ich hinter haltenden LKW vieeel Abstand halte.
Dienstag, 11. März 2008
Heute: Du sollst vor allem nicht plötzlich vom Gehweg herunterfahren, um die Straße zu überqueren. Und noch ein Leitsatz für alle Verkehrsteilnehmer: Du sollst nicht zu schnell fahren. Warum man sich an diese Regeln halten sollte, verdeutlicht der Polizeibericht von heute: Der Fahrer (19) eines Pkw VW Golf befuhr gegen 20:00 Uhr die Händelstraße in Leipzig-Engelsdorf. In gleicher Richtung war ein Radler (17) unterwegs. Er nutzte den Fußweg. In Höhe Grundstück Nr. 21 überquerte der Jugendliche die Straße von rechts nach links. Der Autofahrer jedoch erkannte den Fahrradfahrer, der auf einem Damenfahrrad saß, offensichtlich zu spät und stieß mit ihm zusammen. Der 17-Jährige wurde ca. 30 Meter mitgeschleift und blieb dann samt Rad auf dem Fußweg liegen. Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, war der Pkw-Fahrer deutlich zu schnell unterwegs, denn am Ereignisort war eine Brems- und Blockierspur von 55 Metern zu sehen. Der Jugendliche musste mit schweren Verletzungen in einem Krankenhaus gebracht werden. Der Sachschaden an beiden Fahrzeugen beträgt etwa. 4.500 Euro. (Hö) Der Unfall ereignete sich gestern. Gegen den Autofahrer wird jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall vermittelt.
Donnerstag, 14. Februar 2008
Die Polizei berichtet heute: Radlerin gestürzt
Gestern Abend, gegen 18:00 Uhr, war eine Pkw-Fahrerin auf der Bernhard-Göring-Straße im Leipziger Süden stadtauswärts unterwegs. An der Kurt-Eisner-Straße wollte sie nach rechts abbiegen. Im Kreuzungsbereich beachtete sie eine Fahrradfahrerin nicht, die auf dem Gehweg die Bernhard-Göring-Straße in entgegengesetzter Richtung fuhr, und stieß mit ihr zusammen. Dabei wurde die Radlerin (26), welche die falsche Straßenseite benutzt hatte, verletzt. Mit einer Kopfverletzung musste sie in die Notaufnahme gebracht werden. Nach dem Unfall hielt die Autofahrerin an, erkundigte sich kurz nach dem Befinden der jungen Frau und fuhr dann einfach weiter, ohne ihre Personalien zu hinterlassen. Wer kann Hinweise zur unbekannten Fahrerin und deren Fahrzeug geben? Zeugen melden sich bitte bei der Verkehrsunfallaufnahme in der Hans-Driesch-Str. 1, Telefon (0341) 44 83 835. (Hö) Also erneut zum Mitmeißeln: Das Radfahren auf Gehwegen gefährdet Ihre und anderer Gesundheit. Und das Flüchten vom Unfallort verursacht ein Strafverfahren, wenn Sie erwischt werden…
Mittwoch, 23. Januar 2008
Diesmal musste nicht der falsch fahrende Radfahrer leiden, sondern ein unschuldiges Verkehrszeichen und eine Schaufensterscheibe. Aus dem Polizeibericht von heute: Fahrradfahrer gesucht
Ein derzeit noch unbekannter Radfahrer kam gestern Abend, gegen 18:30 Uhr, einem 49-jährigen Taxifahrer in die Quere. Der Radler fuhr plötzlich mit hohem Tempo vom Gehweg auf die Straße – direkt vor den VW Passat, der von der Lessingstraße auf die Jahnallee nach links abbiegen wollte. Der 49-Jährige reagierte zwar schnell, konnte jedoch Schaden nicht vermeiden. Er wich dem Radfahrer aus, stieß aber gegen ein Verkehrszeichen am gegenüberliegenden Fahrbahnrand, welches dann seinerseits umknickte und gegen die Schaufensterscheibe eines Geschäftes fiel. Wie hoch der Schaden ist, kann derzeit nicht gesagt werden. Die Polizei sucht den flüchtigen Radfahrer, der mit seiner Verhaltensweise den Unfall provozierte. Hinweise nimmt die Verkehrspolizeiinspektion in der Hans-Driesch-Straße 01 in 04179 Leipzig, Tel. (0341) 4483 835 entgegen. (Rei) Die Jahnallee ist bei Fußwegradlern äußerst beliebt, leider auch bei Fußgängern — Konflikte zwischen beiden Gruppen sind an der Tagesordnung. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dort (leider) wirklich unattraktiv: Es gibt in jede Richtung zwei Fahrstreifen: Auf dem rechten wird zum größten Teil (legal) geparkt, der linke hat Straßenbahnschienen inklusive. Mit etwas über 20.000 Fahrzeugen pro Tag lässt sich die Verkehrsbelastung auch nicht gerade als gering bezeichnen. Damit gibt es für Radfahrer zwei Motive, auf die Fußwege auszuweichen: Entweder haben sie Angst vor der Fahrbahn oder sie sind der Meinung, auf dem Fußweg schneller voran zu kommen.
Über diese Situation kann ich nur verwundert den Kopf schütteln: Ein Stück weiter in Richtung Stadt wird aus der Jahnallee der Ranstädter Steinweg. Da ist das Parken verboten und die Straßenbahn hat ein eigenes Gleisbett — deutlich angenehmere Bedingungen also. Dennoch werden Radfahrer von der Fahrbahn verbannt.
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