Artikel mit Tag autoarme innenstadt
Mittwoch, 29. Juli 2009
Mindestens ein Verkehrsverstoß zu viel: Radfahrer nach Kollision mit Straßenbahn schwer verletzt
Ein Fahrradfahrer (59) befuhr am gestrigen Vormittag um 11.18 Uhr den kombinierten Rad-/ Fußweg der Permoserstraße auf der falschen Fahrbahnseite stadteinwärts. Beim Überqueren der Straßenbahnschienen der Heiterblickallee missachtete er das für ihn geltende Rotlicht der Ampelanlage. Beim anschließenden Zusammenstoß mit einer in südliche Richtung fahrenden Straßenbahn erlitt der Radfahrer schwere Kopfverletzungen und wurde in der Folge ins Krankenhaus verbracht. Der unter Schock stehende Fahrer der Bahn wurde ebenfalls im Klinikum behandelt. Am Fahrrad des Leipzigers und an der Straßenbahn entstand ein Sachschaden. Die Permoserstraße war für etwa 2 Stunden gesperrt. (DaK)
(Quelle: Polizeidirektion Leipzig)
Ach ja: Habe ich schon erwähnt, dass Radwege gefährlich sind? Wenn nicht, ein Beispiel aus dem heutigen Polizeibericht (aus dem auch die obige Meldung stammt): Kleine Ursache, große Wirkung
Eine 50-jährige Leipzigerin fuhr am Morgen des 28.07.2009 verkehrsgerecht mit ihrem Fahrrad auf dem Radweg vor dem Hauptbahnhof in östliche Richtung. Bei der Vorbeifahrt an einem im Halteverbot stehenden PKW BMW kam es zum Kontakt mit einer Passantin, die erst in Richtung Bahnhof lief und dann plötzlich zum Fahrzeug zurücklief. Ausgelöst durch die leichte Berührung mit der Fußgängerin kam die Radfahrerin zu Fall und beschädigte mit dem Lenker ihres Damenrades den ordnungswidrig haltenden BMW. Die Leipzigerin zog sich beim Sturz leichte Verletzungen zu. Am Fahrzeug entstand ein Sachschaden von 1.000 Euro. (Schm) Radwege werden von anderen Verkehrsteilnehmern regelmäßig nicht als solche wahrgenommen oder ignoriert. Das kann dann – wie hier – schnell zu Unfällen führen. Auf der Fahrbahn passiert sowas deutlich seltener.
&ellip; titelt die LVZ heute in ihrer Leipziger Lokalausgabe und meint Radfahrer in den großen Fußgängerzonen der Innenstadt. Die Zeitung habe in Stichproben festgestellt, dass sich etwa ein Drittel der Radfahrer nicht an das zeitweise Fahrverbot hält. Autor Jens Rometsch fällt außerdem auf, was er schon lange hätte wissen können: Nur die Polizei darf Fahrradfahrer anhalten – und die hat daran nur wenig Interesse: Ordnungshüter mit der Lizenz zum Bestrafen sind aber nur in eher kleiner Zahl unterwegs: Ein Bürgerpolizist sowie mindestens zwei Revierbeamte auf Fußstreife sollen das Radfahrverbot durchsetzen. “Das bedeutet täglich mindestens 30 Minuten gezielte Kontrollen”, so Kapferer [Pressesprecher der Polizei]. Dass die Polizei kaum Personal für Kontrollen einsetzen möchte, war schon vor dem Stadtratsbeschluss im vergangenen Jahr klar. Sie hat das unter anderem damit begründet, dass Radfahrer in der Innenstadt kaum Unfälle verursachen.
Darf ich daraus schon jetzt die Schlussfolgerung ziehen, dass ich mit meiner Vorhersage, das Verbot werde kaum etwas ändern, Recht gehabt habe? Mit weniger Konfrontation und mehr Miteinander hätte sich vielleicht mehr erreichen lassen.
Ach ja: Ein paar Merkwürdigkeiten habe ich noch: So ganz verstanden hat Jens Rometsch dass mit dem fließenden Verkehr und wer ihn kontrollieren darf, anscheinend doch noch nicht. In einem Kommentar schreibt er: Völlig unverständlich bleibt zudem, weshalb Leipzigs Ordnungshüter nicht jenen Rasern nacheilen können, die es besonders schlimm treiben. In anderen Städten gibt es längst Fahrrad-Staffeln bei den Behörden. Das hiesige Ordnungsamt könnte schnell und kostengünstig nachrüsten. Schließlich versteigert es selbst regelmäßig Räder aus dem Fundbüro. Nee, das wäre sinnfrei: Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen Radfahrer nicht kontrollieren – das darf nur die Polizei, wie Rometsch in seinem Artikel richtig schrieb. Nötig wäre also vielmehr eine Fahrradstaffel der Polizei. Aber warum soll die ausgerechnet Fußgänger in der Innenstadt gefährden?
Richtig witzig ist auch die Aufregung der Behindertenverbände über die Hinweisschilder zum Radfahrverbot: Sie seien herausgeworfenes Geld, weil doch wohl allen Verkehrsteilnehmern die Straßenverkehrsordnung bekannt sein sollte. Erstens wage ich das zu bezweifeln (und ich teste gerne das Wissen aller, die das Gegenteil behaupten) und zweitens: Was ist daran so schlimm, dieses (angebliche) Wissen in Erinnerung zu rufen?
Donnerstag, 16. Juli 2009
Die Stadtverwaltung gibt seit gestern einen Flyer zum Radfahren in der Innenstadt heraus. Eigentlich möchte man meinen: Endlich! Die Stadt macht in Punkto Radverkehr Öffentlichkeitsarbeit. Genau das also, was im BYPAD-Verfahren als größter Mangel der Leipziger Radverkehrspolitik bezeichnet wurde. Aber: Die Stadt wirbt mit dem Flyer nicht für das Radfahren, sondern für’s Schieben. Gegenstand sind nämlich vor allem die Fahrverbote in den Fußgängerzonen Peters-, Hain-, Nikolai- und Grimmaische Straße.
Noch ein “eigentlich”: Eigentlich ist das kein Grund, sich aufzuregen, die entsprechende Regelung hat der Stadtrat mit dem veränderten Konzept “Autoarme Innenstadt” nun mal beschlossen. Anderseits: Warum wird ausgerechnet dieser Teil des Konzeptes schon umgesetzt, der Rest aber noch nicht, z. B. die Einschränkungen für Autos? Die Botschaft ist eindeutig: Radfahrer sind ein Problem, das angegangen werden muss. Die vielen Autos in der Innenstadt, die auch für so gut wie alle Unfälle dort sorgen, anscheinend nicht.
Etwa 5.000 Euro lässt sich die Stadt die Aufklärungskampagne kosten, berichtet die L-IZ. Die Aufklärung hätte auch anders aussehen können: Auch mit einer völligen Freigabe der Fußgängerzonen hätten Radfahrer sich dort an die StVO halten müssen. Und die sagt nun mal ganz eindeutig, dass Fußgänger in “ihren” Zonen weder behindert noch gefährdet werden dürfen. Darauf hinzuweisen, ohne sklavisch das Absteigen zu bestimmten Uhrzeiten zu fordern, das wäre wahre Werbung für ein Miteinander in der Innenstadt gewesen.
So bleibt ein schaler Beigeschmack. Das auch, weil die Stadt im Amtsblatt großmundig ankündigte, der ADFC würde sich an der Aufklärungskampagne beteiligen. Dass daraus nichts geworden ist, hat die Stadt zu verantworten: Die Beteiligung sollte sich nämlich darauf beschränken, das ADFC-Logo auf den Flyer zu drucken. Redaktionelle Hinweise für das Pamphlet waren nicht erwünscht. Verständlich, dass der ADFC dabei nicht mitmachen wollte.
So wirbt denn die Stadt mit einem Flyer, der am 1. September schon wieder Makulatur sein wird (denn dann müssen Fahrzeuge in freigegebenen Fußgängerzonen nicht mehr in jedem Fall Schrittgeschwindigkeit fahren), der ziemlich zynisch ist (“Weil Leipzig fahrradfreundlich ist, wurden die Fußgängerzonen für den Radverkehr in der Zeit von 20 bis 11 Uhr freigegeben.”) und noch dazu eine fehlerhafte Innenstadtkarte enthält: Der Nikolaikirchhof ist z. B. nicht ohne Einschränkung für den Radverkehr freigegeben.
Dienstag, 19. Mai 2009
Der Leipziger Radiosender mephisto 97.6 berichtet heute, dass das Radfahren in den größeren Fußgängerzonen der Innenstadt seit heute zwischen 11 und 20 Uhr verboten ist. Es ist großartig, wie im Verkehrs- und Tiefbauamt mit früheren Aussagen umgegangen wird: Nach dem Beschluss im Stadtrat hatte die Amtsleiterin Edeltraud Höfer noch angekündigt, dass das veränderte Konzept “Autoarme Innenstadt” nur komplett umgesetzt wird, die Beschränkungen des Radverkehrs also erst kommen, wenn auch der motorisierte Verkehr weiter eingeschränkt wird. Die Zeitung mit den drei großen Buchstaben scheint dagegen aber genügend Stimmung gemacht zu haben. So wird ein wahrlich großartiges Signal ausgesandt: Autofahrer dürfen weiter durch große Teile der Innenstadt brettern und an den unmöglichsten Stellen parken, Radfahrer gelten aber als unerwünscht und werden ausgesperrt. (Über Sinn und Unsinn des Verbots habe ich mich hier ja schon häufiger ausgelassen.)
PS: Gerade bei mephisto in den Schlagzeilen gehört, dass die Polizei in den kommenden Tagen verstärkt in der Innenstadt kontrollieren will. Ordnungsgelder sollen aber wohl zunächst nicht verhängt werden.
Mittwoch, 17. Dezember 2008
Mit den Stimmen von SPD, CDU, Linken und der FDP/Bürgerfraktion hat der Stadtrat am Abend die Fortschreibung des Konzeptes Autoarme Innenstadt beschlossen. Der Beschluss sieht neben Einschränkungen für den Kfz-Verkehr auch vor, in der Peters-, Hain-, Nikolai- und Grimmaischen Straße von 11 bis 20 Uhr das Radfahren vollständig zu untersagen.
Der Umgang mit dem Radverkehr sorgte auch für die emotionalsten Abschnitte der Debatte. Grünen-Stadtrat Roland Quester sorgte für erhitzte Gemüter, als er (ganz richtig) feststellte: “Man kann sich auch ein Problem machen, das man nicht hat.” Es gebe keine Grundlage für ein Radfahrverbot in den vier Fußgängerzonen: Zum einen seien der Polizei keine Unfälle bekannt, zum anderen dürften Radfahrer auch bei einer Freigabe nur Schrittgeschwindigkeit fahren und müssten Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Beifall bekam er dafür nur von seiner eigenen Fraktion — und Linken-Stadtrat Jens Herrmann.
Zuvor hatte Bau-Bürgermeister Martin zur Nedden die Vorlage der Stadtverwaltung eingebracht. Im Gegensatz zum ADFC-Vorsitzenden Ulrich Patzer sah er keine “Polarisierung von Positionen”. Patzer hatte in der LVZ-Ausgabe vom gleichen Tag beklagt, dass nur die Rüpel-Radler betrachtet werden. Das sah zur Nedden anders. Außerdem betonte er, dass nur ein kleiner Teil der Innenstadt für einen eingeschränkten Zeitraum für Radfahrer tabu sei.
Sabine Heymann von der CDU lobte die Vorlage der Stadtverwaltung. Sie lege das “Augenmerk auf die schwächsten Nutzer”. Mit dem zeitweisen Radverbot gebe es eine “klare Beschilderung, auch für Fahrerlaubnislose”. Ähnlich argumentierte auch Ingrid Glöckner für die SPD-Fraktion. Ziel des Konzeptes sei es, die “Aufenthaltsqualität für Fußgänger zu erhöhen”.
Negative Höhepunkte waren die Redebeiträge von Sven Morlok (FDP) und Siegfried Schlegel (Die Linke). Letzerer “glänzte” schon durch Änderungsanträge, die das Radfahren von 9 bis 22 Uhr untersagt und im Gegenzug “priveligierte Fahrstreifen” in den Nicht-Fußgängerzonen gebracht hätten. Das wäre der Verkehrssicherheit in der Innenstadt nicht gut bekommen. Sven Morlok überraschte mit der Forderung, Autos in der Innenstadt nicht komplett in Tiefgaragen zu verbannen — das sei ja schließlich mit Aufwand verbunden…
Das nun vom Stadtrat beschlossene Konzept sieht auch vor, den Einsatz des Bürgerdienstes L.E. zur Durchsetzung der neuen Verkehrsregeln zu prüfen. Laut einem Vorschlag der CDU sollen die 1-Euro-Jobber herausfinden, wo verstärkte Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt nötig sind und auch erzieherisch auf Rüpel-Radler einwirken.
Das beschlossene Konzept ist ein durchaus hinnehmbarer Kompromiss: Die Einschränkungen für Radfahrer sind — verglichen mit den weitgehenden Forderungen in der LVZ-Diskussion — moderat ausgefallen und betreffen vor allem Zeiten, an denen meist sowieso kein Fahren mehr möglich ist. Ärgerlich ist bloß, das in Zukunft wohl kaum noch zwischen vernünftigen und Rüpel-Radlern unterschieden werden wird.
Dem abschließenden Lob des Oberbürgermeisters an das Verkehrs- und Tiefbauamt kann ich mich dennoch anschließen: Die weiteren Einschränkungen des Autoverkehrs in der Innenstadt werden auch für Radfahrer positiv zu spüren sein.
Montag, 15. Dezember 2008
Am Mittwoch ab 13 Uhr tagt die Ratsversammlung im Neuen Rathaus. Mit auf der Tagesordnung ist die Vorlage DSIV/3354 — die Fortschreibung des Konzeptes Autoarme Innenstadt.
Es zeichnet sich ab, dass der Vorschlag der Stadtverwaltung (Radfahren in Grimmaischer, Peters-, Hain- und Nikolaistraße von 11 bis 20 Uhr untersagt) eine Mehrheit im Rat bekommt, zumindest gab es entsprechende Äußerungen von SPD, Linken, CDU und FDP. Lediglich die Grünen haben sich gegen diese Beschränkung ausgesprochen.
Interessant wird, wie mit den Ergänzungs- und Änderungsanträgen umgegangen wird. Besonders witzig finde ich den Ergänzungsantrag 9 der CDU-Fraktion: Im Abschnitt 7 wird die Maßnahme Nr. 4 (Radverkehr) wie folgt ergänzt:
In die Durchsetzung dieser Ausnahmeregelung durch Ordnungsamt und Polizei wird auch der „Bürgerdienst LE“, u.a. zur erzieherischen Einwirkung auf sich falsch verhaltende Radfahrer, einbezogen. Äh ja — die Hilfssheriffs 1-Euro-Jobber sollen also nicht nur Touristen helfen, sondern auch polizei- und ordnungsdienstliche Aufgaben übernehmen. Toll. Warum bei radfahrenden Rüpeln nicht gleich Selbstjustiz einführen?
Samstag, 29. November 2008
Die Entscheidung über die Fortschreibung des Konzeptes Autoarme Innenstadt rückt immer näher: Am 17.12. sollen die Stadträte über eine Verwaltungsvorlage und mehrere Änderungsanträge entscheiden. Neben dem eigentlichen Anliegen, den Bereich innerhalb des Ringes autoärmer zu gestalten, geht es in der Verwaltungsvorlage auch darum, den Radverkehr zu reglementieren: In den Fußgängerzonen Peters-, Hain-, Nikolai- und Grimmaische Straße soll künftig zwischen 11 und 20 Uhr das Radfahren generell untersagt sein.
Diese Regelung unterstützen bis auf Bündnis 90 / Die Grünen alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen, wie mephisto 97.6 im Laufe der Woche berichtete (und heute dann auch die LVZ). Die Grünen vertreten dabei eine realistische Sicht auf die Dinge, die auch hier schon häufiger dargelegt wurde: Radfahrer sind in Fußgängerzonen sowieso dazu verpflichtet, sich Fußgängern gegenüber extrem rücksichtsvoll zu verhalten. Diese Regel wurde bisher nur nie durchgesetzt und sie ist wohl auch ziemlich unbekannt… (siehe auch hier für weitere Ausführungen dazu). Mit einer vergleichbaren Argumentation haben sich jetzt auch mehrere Mobilitäts- und Umweltverbände an die Stadträte gewandt. In einem offenen Brief fordern ADFC, Ökolöwe, Klimaallianz Leipzig und der VCD die Stadträte dazu auf, gegen die unflexible Einschränkung des Radverkehrs in der Innenstadt zu stimmen.
Übrigens: CDU-Stadtrad Konrad Riedel hält diese Forderung für populistisch. Angesichts der realen Unfallzahlen (nur sehr wenige) und der dafür ziemlich hitzigen Aufregung in der hiesigen Lokalpresse frage ich mich, ob ausgerechnet der Vorschlag nicht eher das Gegenteil ist…
Mittwoch, 22. Oktober 2008
Das Leipziger Radio mephisto 97.6 berichtet, dass die Fußgängerzonen Grimmaische, Nikolai-, Peters- und Hainstraße von 11 bis 20 Uhr für Radfahrer gesperrt werden sollen (einen ähnlichen Artikel hat auch die LVZ zu bieten). Die Rathausspitze folgt damit dem Begehren der Senioren- und Behindertenverbände, die sich aber ein weitgehenderes Verbot gewünscht hatten. Über den Vorschlag muss der Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzungen abstimmen.
Warum ich nicht allzu viel davon halte, das Radfahren in den Fußgängerzonen einzuschränken, habe ich bereits ein paar mal geschrieben. Ergänzend sei noch angemerkt: Die Stadtverwaltung lehnt sich sehr weit aus dem Fenster, wenn sie behauptet, dass Polizei und Ordnungsamt das zeitweise Verbot durch Kontrollen durchsetzen werden. Die Polizei hat bereits durchblicken lassen, dass ihr für solche Kontrollen das Personal fehlt und wichtigere Aufgaben anstünden. Das Ordnungsamt darf sich momentan nur mit dem ruhenden Verkehr, also falsch abgestellten Fahrzeugen, beschäftigen. Für fahrende Radler bräuchte es einen eigenen Ordnungsdienst — das Personal dafür würde dann an anderer Stelle fehlen.
Donnerstag, 17. Juli 2008
Die CDU gibt nicht auf: Zum Thema Autoarme Innenstadt fährt sie jetzt schwere Geschütze auf. Sie würde das “Auto” in “Autoarm” gerne durch “Fahrrad” ersetzen. Das legt zumindest ein Artikel in der heutigen LVZ nahe (leider nicht frei zugänglich online). CDU-Stadträtin Sabine Heymann wird darin zitiert, dass nach ihrem Willen nicht nur in den Fußgängerzonen Peters-, Grimmaische- und Hainstraße, sondern auch in allen “touristisch relevanten Straßen” zwischen 11 und 20 Uhr das Radfahren untersagt werden soll.
So richtig eigenwillig wird diese Forderung, bedenkt man, dass Heymann weiter Autos in die Innenstadt lassen will: Für eine kurzfristige Erreichbarkeit müsse es “weiterhin eine hinreichende Zahl oberirdischer Kurzzeitparkplätze” geben. Da frage ich mich doch, was gefährlicher ist, was mehr stört: Fahrrad oder Auto?
Sollte Heymanns Forderung Realität werden, käme Leipzig dem Verkehrskollaps einen Schritt näher: Das Radfahren würde unattraktiver, der Radverkehrsanteil würde unter Umständen nicht weiter steigen. Damit gäbe es vermutlich mehr Autos, mehr Stau, mehr Umweltbelastung.
Und: Den Innenstadt-Händlern würde ein Teil der Kundschaft fehlen. Der kommt nämlich momentan noch mit dem Rad. Um’s nochmal zu wiederholen: Untersuchungen in anderen Städten haben ergeben, dass radfahrende Kunden zwar pro Einkauf weniger ausgeben, dafür aber öfter wiederkommen. Unterm Strich bringen sie Innenstadt-Händlern mehr Umsatz als Autofahrer.
Ein komplettes Radfahrverbot innerhalb des Ringes ist damit nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch unsinnig.
Mittwoch, 9. Juli 2008
Die LVZ hat heute eine Mini-Umfrage zum Thema Radfahren in den Fußgängerzonen der Innenstadt veröffentlicht. Die Überschrift lautet “Absteigen erwünscht” — allerdings äußert sich die Hälfte der sechs Befragten irgendwie differenzierter. Die drei 21- bis 24-Jährigen meinen nämlich, dass sie durchaus absteigen, wenn’s zu eng ist, sonst aber durch die Fußgängerzonen fahren. Und das ist doch genau das, worum es geht: Die Eigenverantwortung stärken und Flexibilität zulassen. Die Mehrzahl der Radfahrer verhält sich schon heute so, dass keine Fußgänger gefährdet oder behindert werden. Das bedeutet auch, dass notfalls eben geschoben wird.
Natürlich gibt es auch eine Kehrseite: Zwei der Befragten sagen, dass sie schonmal von Radfahrern angefahren worden (eine davon aber ein ganzes Stück von einer Fußgängerzone entfernt — auf einem Fußweg im Peterssteinweg). Ich behaupte aber immernoch, dass Idioten, die sowas machen, auch durch gesperrte Zonen rasen würden — den Fußgängern wäre also nicht geholfen. Warum deswegen die vielen vernünftigen Radfahrer bestrafen?
Was mir in diesem Artikel, aber auch sonst in der Diskussion auffällt: Vor allem ältere Menschen fürchten sich vor Radfahrern und haben überdurchschnittlich häufig schlechte Erfahrungen gemacht. Keine Ahnung, ob die Furcht übertrieben ist, aber Radfahrer sollten sie ernst nehmen, wenn sie auch künftig bequem durch die Innenstadt kommen wollen. Deswegen: Abstand zu Fußgängern! Schließlich wird man als Radfahrer ja auch nur ungern mit Nullabstand von Autos überholt.
Freitag, 27. Juni 2008
Ich läute schonmal den Populismus-Alarm — das ist wegen der zu erwartenden Berichterstattung und den entsprechenden Leserbriefen in der hiesigen Lokalpresse vermutlich nötig. Darum geht’s: Kein Herz für Musik
Gestern Nachmittag (26.6.08, ca. 16:50 Uhr) holte eine Mutter (39) ihre Tochter von der Musikschule in der Innenstadt ab. Die 10-Jährige hatte ein Cello auf dem Rücken und lief – gemeinsam mit Mutter und Schwester (3) — auf der Petersstraße in Richtung Wilhelm-Leuschner-Platz. Plötzlich wurde das Mädchen samt Instrument nach vorn gestoßen, weil in Höhe eines Bäckergeschäftes ein Radfahrer mit recht hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone fuhr die junge Fußgängerin von hinten anfuhr. Das Cello im Wert von ca. 5.000 Euro funktioniert nach diesem Zusammenprall nicht mehr, der Biker schaute sich allerdings nur kurz um und fuhr dann weiter. Der Mann auf dem Zweirad konnte wie folgt beschrieben werden:- 20-25 Jahre alt
- ca. 175cm groß
- schlanke Gestalt
- mittelbraune kurze glatte Haare
- hatte grauen Rucksack mit rotem Streifen bei sich
- Herrenrad, mit verstärkten Rahmen (vermutlich Mountainbike)
- Vermutlich dunkelgraue Farbe
- gerader Lenker mit schwarz/orange Griffen
Die Polizei sucht Zeugen, die Hinweise zum Sachverhalt geben können und bittet diese, sich sich bei dem Polizeirevier Innenstadt, Ritterstraße 17-21 in 04109 Leipzig, Tel. (0341) 710 50, zu melden. (La)
(Quelle)
Vielen Dank an den radfahrenden Idioten — sowas macht es nicht gerade einfach, sich für eine generelle Freigabe der Fußgängerzonen in der Innenstadt einzusetzen. Glücklicherweise sind solche Vorfälle Einzelfälle — und würden mit hoher Wahrscheinlichkeit genauso passieren, wenn Radverkehr in der Innenstadt verboten wäre.
Dienstag, 24. Juni 2008
CDU-Stadtrat Konrad Riedel hat der LVZ einen Leserbrief zum Thema Radfahren in der Innenstadt zukommen lassen. Darauf habe ich ihm die folgende Antwort geschickt:
Sehr geehrter Herr Riedel,
gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf Ihre “Hilferufe” zum Thema Radfahren in der Innenstadt einzugehen.
Verwaltung geht nicht auf Hilferuf ein Zu Plänen, das Radfahrverbot in der Leipziger Innenstadt aufzuheben:
Senioren verstehen nicht die Wende zu Gunsten der Radfahrer im Konzept autoarme Innenstadt. Ließ das ursprüngliche Konzept noch Hoffnung für Fußgänger, hat es jetzt den Anschein, dass die autoarme Innenstadt ausschließlich für Radfahrer geschaffen wird und das einzige, was noch stört, die Fußgänger sind. Diese Aussage ist falsch. Ein Großteil der Innenstadt wird Fußgängerzone bleiben. Selbst wenn dort das Radfahren gestattet werden sollte: Sie wären dort nur Gäste, die sich entsprechend zu verhalten haben. Die Straßenverkehrsordnung regelt das im Absatz zu Z. 242 eindeutig: Wird durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. Auf dieser Basis sehe ich keine erheblichen Nachteile für Fußgänger.
Eine Logik, die besagt, was man nicht in den Griff bekommt, gibt man lieber frei, weil Kontrolle eh unmöglich ist. Nein, so die Logik ist eine andere: Man gibt frei, weil sich ein Großteil der Radfahrer an die oben genannten Regeln hält. Diejenigen, die das nicht machen, wären auch von einem Radfahrerverbot nicht abzuschrecken. Das würde also nur die aussperren, die sich fußgängerkompatibel verhalten — das Problem der Rüpel-Radler bliebe bestehen.
Daneben gibt es weitere gute Gründe, die Fußgängerzonen generell für den Radverkehr freizugeben. Ich habe sie unter http://www.rad-le.de/artikel/68-Radfahren-in-der-Innenstadt.html zusammengefasst.
Das kann zu keiner für Fußgänger freundlichen Innenstadt führen. Leider geht die Verwaltung jetzt in keiner Weise auf die Hilferufe aus Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt zum Thema Fußgänger und Radfahrer ein. Dieses Thema ist keineswegs nur ein Problem für Senioren und Menschen mit Behinderung, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen, Touristen und so weiter. Wer da behauptet, es wären nur einige Wenige und die anderen würden schon Schritt fahren, geht an der Realität vorbei und sollte des öfteren als Fußgänger Peters-, Hain- oder Grimmaische Straße benutzen. Sie können sicher sein, dass ich das mache. Gefährlich fahrende Radfahrer fallen mir trotzdem nur selten auf, obwohl ich extra darauf achte.
Dennoch sollte die Polizei eine stärkere Präsenz in den Fußgängerzonen zeigen und diejenigen zur Verantwortung ziehen, die gegenüber Fußgängern rücksichtslos sind. Das wäre aber auch nötig, um ein völliges Radfahrverbot in den Fußgängerzonen durchzusetzen.
Dann würde man sicher auch als Rad fahrender Oberbürgermeister ein Herz für Fußgänger entdecken und nach Lösungen suchen, die die Anliegen beider Gruppen gleichberechtigt berücksichtigen. Ich finde, dass die Freigabe der Fußgängerzonen auf Basis der StVO die Anliegen beider Gruppen gleichberechtigt berücksichtigt: Radfahrern wird Rücksichtnahme explizit auferlegt, Fußgänger sind und bleiben also die “Hauptpersonen”.
Radfahrfreigaben halte ich außerdem auch für Senioren für besonders attraktiv: Ohne müssten sie ihr Rad entweder schieben oder weite Wege zu Fuß zwischen Geschäft und Abstellplatz in Kauf nehmen. Das halte ich nicht für erstrebenswert.
Freitag, 9. Mai 2008
... zum Thema Rüpel-Radler gibt es momentan im Forum der hiesigen Monopol-Lokalzeitung zu bewundern. Da wäre zum Beispiel der Thread über “die lieben Radfahrer“, den irgendjemand aus der verdienten Versenkung geholt hat. Allerdings musste auch der Faden über die autoarme Innenstadt dran glauben: Statt um die Frage, was Autos in der Innenstadt zu suchen haben, wird vornehmlich darüber diskutiert, was manche Radfahrer so falsch machen. Und das ohne tiefere Kenntnisse der Verkehrsregeln. Vielleicht mal ein bisschen Nachhilfe über die Verkehrsregeln in Fußgängerzonen: Wird durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. (§ 41 Abs. 5 StVO; Z. 242 & 243)
In Fußgängerzonen dürfen Radfahrer also nur dann fahren, wenn sie per Schild freigegeben sind. Das ist bei den meisten Fußgängerzonen in der Innenstadt der Fall, teilweise aber mit einer zeitlichen Begrenzung. Der zitierte Abschnitt der Straßenverkehrsordnung gilt auch für Radfahrer: Sie dürfen also nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und keinesfalls Fußgänger gefährden oder behindern. Wenn die Polizei wollte, könnte sie also ohne weiteres gegen Rüpel-Radler in Fußgängerzonen vorgehen. Ich habe allerdings den Eindruck, dass die entsprechende Regel selbst bei der Verkehrspolizei unbekannt ist (zumindest ist das mein Fazit aus dem ADFC-Dialog am 5. Februar).
Wie auch immer: Eigentlich ist das eine Scheindiskussion, bei der es mehr um persönliche Befindlichkeiten als um wirkliche Gefahren geht. Wo sind denn die vielen Unfälle, die rüpelhafte Radfahrer angeblich ständig verursachen? Weitaus mehr Unfälle passieren auf Radwegen… Damit will ich rasende Fußgängerzonen-Radfahrer nicht in Schutz nehmen — ich mag die auch nicht, weil ich mich ebenso erschrecke, wenn sie mit (zu wenig) Abstand mit (zu viel) Tempo an mir vorbeifahren. Wen das wirklich stört, der sollte sich bei der Polizei dafür einsetzen, dass die entsprechenden Radfahrer zur Verantwortung gezogen werden. Alle anderen Radfahrer sollten in Ruhe und Schrittgeschwindigkeit durch die innerstädtischen Fußgängerzonen fahren dürfen: Es geht darum, das Radfahren in Leipzig so attraktiv wie möglich zu machen. Eine gut erreich- und durchfahrbare Innenstadt gehört dazu.
Und wo ich gerade dabei bin: Die eigentlichen Störenfriede in der Innenstadt sind tatsächlich dieviele Autofahrer: Die parken, wo sie wollen, nur nicht in den Tiefgaragen. Die fahren schneller, als erlaubt (nämlich innerhalb des Rings 20 km/h!) und nehmen auf Radfahrer keine Rücksicht. Abgesehen davon, dass Autos stinken und unnötig viel Platz wegnehmen.
Warum ich das alles nicht ins LVZ-Forum schreibe? Ganz einfach: Weil ich keine Lust habe, mich dort extra anzumelden.
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