Wie Autofahrer Radfahrer überholen, ist Forschungsgegenstand. Henrik Imhof berichtet in der Fahrradzukunft über eine Feldstudie in Berlin. Dabei sind drei Studenten die gleiche Strecke mit einem Messfahrrad abgefahren. Sie wollten prüfen, ob sich Geschlecht, das Tragen eines Fahrradhelmes oder das vermeintliche Vorhandensein eines Radweges auf die Überholabstände der Autofahrer auswirken.
Die Ergebnisse:
- je weiblicher, desto mehr Abstand
- je mehr Helm, desto weniger Abstand (wobei bei einem der drei Testfahrer genau der umgekehrte Efffekt eintrat)
- je mehr Radweg, desto weniger Abstand
Vor allem den letzten Punkt nehme ich als Alltagsradfahrer auch immer wieder wahr: Einige Autofahrer scheinen erzieherische Strafmaßnahmen für nötig zu halten, sobald ein Radfahrer sich nicht so verhält, wie sie es für richtig halten. Henrik schreibt dazu:
Die Autofahrer scheinen den Radfahrer nicht in ihrem Reich zu akzeptieren. Daher machen sie ihm dies durch weniger Überholabstand deutlich. Manchen reicht dieses Mittel jedoch nicht und sie werden deutlicher. Die Aufklärung der Autofahrer über ihr Fehldenken ist absolut wünschenswert.
Dem kann ich mich nur anschließen. Vielleicht hilft’s ja:
Radfahrer haben grundsätzlich auf der Fahrbahn zu fahren (§ 2 Abs. 1 StVO). Nur wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt, müssen sie den benutzen (§ 2 Abs. 4 StVO). Benutzungspflichtig ist er dann, wenn er mit einem blauen Radwegschild (Zeichen 237, 240 oder 241 im Verkehrszeichenkatalog) gekennzeichnet ist — ein Fahrradsymbol auf dem Boden zählt nicht dazu! Doch selbst wenn so ein Schild vorhanden ist, kann es sein, dass der Radfahrer den Radweg nicht benutzen muss. Der Weg muss nämlich auch benutzbar und zumutbar sein. Unbenutzbar ist ein Radweg dann, wenn er nicht in die Richtung führt, in die man will, oder er von parkenden Autos oder anderen Hindernissen verstellt ist. Unzumutbar ist er z. B. dann, wenn er mit Glasscherben gespickt ist.
Um es kurz zu machen: Als Autofahrer muss man immer damit rechnen, dass ein Radfahrer auf der Fahrbahn fährt. Ob er das legal oder illegal macht, lässt sich aus der Perspektive hinter der Windschutzscheibe nicht einschätzen — und spielt deswegen keine Rolle. Beim Überholen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten (§ 5 Abs. 4 Satz 2 StVO). Punkt. Basta. Immer.
Ach ja: Dieser Sicherheitsabstand sollte deutlich größer als ein Meter sein.