Öffentlicher Raum für alle – für mehr Superblocks!

Wir freuen uns sehr über die engagierte Arbeit des SUPERBLOCKS Leipzig e.V. und begrüßen es sehr, wenn der Verkehrsversuch in der Hildegardstraße im Leipziger Osten eine dauerhafte Fortsetzung findet. Seid bei der Kundgebung am 23. April mit dabei!

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Wir freuen uns sehr über die engagierte Arbeit des SUPERBLOCKS Leipzig e.V. und begrüßen es sehr, wenn der Verkehrsversuch in der Hildegardstraße im Leipziger Osten eine dauerhafte Fortsetzung findet. Ein Superblock oder Diagonalsperre in der Straße bewirkt, dass es weniger Schleichverkehr in den Wohnvierteln gibt, also weniger Lärm, weniger CO2-Ausstoß, weniger Verkehrsunfälle und mehr Begegnungsraum für die Anwohnenden. © Robert Strehler

Am 23. April 2024 will der ADFC Leipzig in der Hildegardstraße seine Unterstützung für die Initiative, einen Superblock in Neustadt-Neuschönefeld zu errichten, bekunden. Wir werden von 14.00 bis 16.00 Uhr vor Ort mit einer stationären Kundgebung sein, um die Vorteile eines Superblocks zu zeigen und mit Anwohnenden, Menschen aus der Stadtpolitik und anderen Betroffenen sowie Interessierte ins Gespräch zu kommen. Am 24. April 2024 soll im Stadtrat beschlossen werden, ob der einjährige Verkehrsversuch mit Diagonalsperre fortgesetzt und erweitert werden soll – oder nicht. 

Verkehrsberuhigung ist ein Thema, das so lange relevant bleibt, wie es autogerechte Städte und Dörfer gibt. Bereits in den 70er Jahren bemängelten besorgte Mütter die Schattenseiten der autogerechten Verkehrsplanung innerhalb von Wohngebieten. Denn der Fokus auf den sogenannten „leichten, fließenden Verkehr“ war eng auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtet und vernachlässigte dabei die Verkehrssicherheit anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Schon damals wurden durchdachte Maßnahmen ergriffen, um den Durchgangsverkehr aus Wohnvierteln zu entfernen, darunter Sackgassen, Diagonalsperren, Tempo 30-Zonen, Spielstraßen, Verkehrsberuhigungsschwellen, Blumenkübel und Einbahnstraßen. All diese Maßnahmen zeigen ihre Wirkung, wobei besonders die Diagonalsperre für den Kfz-Verkehr eine besondere Bedeutung hat.

Diagonalsperren, zusammengefasst in sogenannten „Superblocks“ sorgen dafür, dass nur Anlieger*innen eine Straße rein und rausfahren können. Damit sind Lieferverkehr, Rettungswagen und Anwohner*innenverkehr gut möglich – Schleichverkehr hat keine Chance. Diese einfache, aber geniale Idee wird bereits in bescheidenem Maße in Leipzig in der Hildegardstraße angewendet. Wir beobachten hier ein gestiegenes Wohlbefinden der Anwohnenden und Menschen, die zu Fuß oder per Rad unterwegs sind. Bei verschiedenen Evaluierungen und vorbildlichen Bürgerbeteiligungen wurde dies bestätigt. Die Stadt Leipzig hat mit Verkehrsmessungen belegt, dass täglich 1800 Fahrzeuge als Schleichverkehr durch das Viertel fahren. Da die 1800 Fahrzeuge meistens gleichzeitig zum Schüler*innenverkehr im Viertel unterwegs sind und eben nicht gleichmäßig über den Tag verteilt, ist das eine erhebliche Zusatzbelastung für die schwächsten Verkehrsteilnehmer*innen, die vermeidbar wäre.

Zitat von SUPERBLOCKS Leipzig e.V.: “Wir als Anwohnende möchten das nicht länger hinnehmen. Wir möchten nicht, dass Autofahrende – zumal oft nur durchs Viertel rasende Autos – mehr Rechte haben als wir. In mehreren öffentlichen Veranstaltungen vor und während des Verkehrsexperiments auf der Hildegardstraße wurden alle Menschen eingeladen, das Thema zu diskutieren. Es gab einige Sorgen, aber auch überraschend viel Zuspruch.”

Die Angst, dass viele Parkplätze entfallen und der Wirtschaftsverkehr behindert wird, ist unbegründet.  Die Stadt Leipzig hat bereits gute Maßnahmen getroffen, um besonders den Wirtschaftsverkehr zu ermöglichen, wie in dieser Auflistung nachzulesen ist:

• Einrichten von Lieferzonen zum Be- und Entladen von Gütern, insbesondere für Gewerbetreibende

• Einrichten von Kurzzeitparkplätzen, um für bestimmte Nutzungen (Pflegedienste, Lieferdienste usw.) den Parksuchverkehr zu reduzieren.

• Entlang der Eisenbahnstraße werden in den Seitenstraßen entsprechend des Bedarfs/Notwendigkeit Kurzzeitparken bzw. Zonen für Parken und Liefern eingerichtet. Die im Konzept ermittelten Zahlen stellen den derzeitig ermittelten Bedarf dar, je nach tatsächlicher Auslastung und der weiteren Umsetzungsschritte sind weitere Standorte für den Wirtschaftsverkehr im Prozessverlauf zu ergänzen.

• Parkplätze für Carsharing: Da zur Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen teilweise Parkraum verloren geht, sollen durch die Einrichtung von Carsharing-Parkplätzen alternative Mobilitätsangebote gefördert werden. Die Modalen Filter haben keinen Einfluss auf die Parkraumbilanz. (Siehe Ratsinformation)

Das bedeutet sogar eine Verbesserung gegenüber dem alten Zustand, wo Dauerparker*innen auch das Kurzzeitparken für den Lieferverkehr verhindern. Die Stadt Leipzig hat in vorbildlicher Kooperation mit dem Verein SUPERBLOCKS Leipzig e.V. und Anwohnenden einen Verkehrskonzept erstellt, was nach unserer Meinung, vollumfänglich richtig ist.

Vorteile für den Radverkehr

Mit der Entstehung einer Fahrradstraße in der Ludwigstraße wird die Fortsetzung des Projekts ein weiterer Gewinn für den Radverkehr sein, denn die Eisenbahnstraße ist mit den sehr schmalen Fahrradschutzstreifen und Fahrradspuren, die oft von Fußverkehr belegt sind, keine sichere, zügige und bequeme Radachse. Wir hoffen, dass die Ludwigstraße diese Rolle in Zukunft erfüllen kann. Bereits 2019 haben wir an dieser Stelle eine Fahrraddemo abgehalten, um auf dieses Problem aufmerksam zu machen (Siehe www.l-iz.de/wirtschaft/mobilitaet/2019/09/Fahrradstrasse-statt-Mindestmasse-hoechste-Eisenbahn-fuer-sicheren-Radverkehr-im-Leipziger-Osten-294745). 

Alle sind herzlich eingeladen, uns am Dienstag, den 23. April zu besuchen und die Superblocks zu unterstützen.

Zur Veranstaltung: https://touren-termine.adfc.de/radveranstaltung/129900-offentlicher-raum-fur-alle-mehr-superblocks


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/oeffentlicher-raum-fuer-alle-fuer-mehr-superblocks

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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