Globaler Klimastreik am 1. März 2024 #WirFahrenZusammen

Am 1. März demonstrieren Fridays for Future und Verdi für eine sozial-gerechte Verkehrswende. Auch der ADFC schließt sich den Demos an und fordert bundesweit einen starken Umweltverbund sowie mehr und bessere Radwege.

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Wir beteiligen uns am Klimastreik am 1. März 2024 in Leipzig. © ADFC/Dirk Deckbar

Komm mit uns zum Globalen #Klimastreik! Unter dem Motto #WirFahrenZusammen rufen Fridays for Future und Verdi bundesweit zum Klimastreik auf und #WirFahrenMit! Sei Teil der Bewegung und fordere gemeinsam mit uns sichere Radwege, bessere Fahrradmitnahme im ÖPNV und einen einfacheren Umstieg vom Fahrrad in Bus oder Bahn. Nur mit der Verkehrswende ist guter Klimaschutz möglich! Der ADFC fordert daher mehr und bessere Radwege, einen einfachen Umstieg in Bus und Bahn, die kostenlose Fahrradmitnahme und sichere Fahrradparkplätze an Haltestellen und Bahnhöfen. Radfahren ist Klimaschutz!

Das Potenzial des Fahrrads für mehr Klimaschutz ist enorm: 50 Prozent aller in Deutschland mit dem Auto zurückgelegten Wege sind unter fünf Kilometer lang; sogar 70 Prozent unter zehn Kilometer. Das sind Entfernungen, die auch mit dem Fahrrad einfach bewältigt werden können. Klimaschutz und Verkehrswende fahren am 1. März in vielen Orten Deutschlands Hand in Hand!

Bist du mit dabei? Wir sehen uns am 1. März 2024 um 14 Uhr auf dem Richard-Wagner-Platz zum bundesweiten Klimastreik.

Mehr Informationen gibt es unter: www.adfc.de/neuigkeit/klimastreik-wirfahrenzusammen oder fridaysforfuture.de/wirfahrenzusammen


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/globaler-klimastreik-am-1-maerz-2024-wirfahrenzusammen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt