eBike-Haus.de wird am 16. Januar 2024 neuer ADFC Leipzig-Sponsor

ADFC-Sponsor*innen stärken die lokale und regionale Arbeit des ADFCs. Wir verkünden feierlich, dass die eBike-Haus.de GmbH im Januar 2024 ab sofort stolzes Fördermitglied für den ADFC Leipzig ist. Wir freuen uns sehr!

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Robert, Jan, Sandra und Wolfgang: Das sind die Köpfe und die Hände hinter dem eBike-Haus.de. Jeder von Ihnen bringt eigene Erfahrungen sowie eigenes Know How mit. Sie freuen sich auf euren Besuch! © eBike-Haus.de

Das eBike-Haus.de, vertreten durch Geschäftsführer Wolfgang Schlicht, ist seit dem 16. Januar 2024 Sponsor und unterstützt damit die Ziele und Arbeiten des ADFC Leipzig. Wir freuen uns sehr über die neu entstandene Partnerschaft. Ihr möchtet ebenso mit eurem Unternehmen ADFC-Fördermitglied oder Sponsor*in werden wie auch schon nextbike by tier, Rückenwind, Bike Department Ost, LWB, Amt für Umweltschutz, tapir Leipzig usw. – dann meldet euch gern bei uns unter: vorstand [at] adfc-leipzig.de

ADFC-Fördermitglieder und Sponsor*innen stärken die lokale und regionale Arbeit der ADFC-Gliederungen. Sie sind Dienstleister*innen, Händler*innen, Unternehmen und Verwaltungen, die sich mit den Zielen des ADFC identifizieren und die Arbeit für bessere Radverkehrsinfrastruktur vor Ort finanziell und ideell unterstützen. Dank der Unterstützung der ADFC-Fördermitglieder entsteht vor Ort viel Kraft für einen starken Radverkehr und damit kann sich dem Ziel nach sicheren und attraktiven Innenstädten genähert werden. Mehr zur Fördermitgliedschaft erfährst du unter: leipzig.adfc.de/sei-dabei

Über eBike-Haus.de GmbH:

Die Welt der eBikes ist spannend und spektakulär – in diese Welt nehmen wir Sie mit, wenn Sie unser eBike Geschäft in Leipzig besuchen. In unserer Ausstellung finden Sie um die 50 verschiedene eBike Modelle, die es zu bestaunen, zu begutachten und natürlich auch zu kaufen gibt. Bei der Suche nach dem richtigen Antrieb, der richtigen Rahmenform und dem passenden Akku stehen wir bereit: Wir erklären Ihnen gerne die Unterschiede zwischen Front-, Mittel- oder Heckmotor, die Unterschiede zwischen Bosch, AEG, Bafang und Shimano Steps Motor, sprechen mit Ihnen über Reichweiten und Fahrprofile. Gemeinsam finden wir das Rad, dass Ihnen Spaß macht. Darüber hinaus ist eBike-Haus.de am Johannisplatz ist Ihr Partner für das Leasing von Firmenrädern.


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/ebike-hausde-wird-am-16-januar-2024-neuer-adfc-leipzig-sponsor

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt