Demo für den sicheren Übergang "Glockentiefe" in Taucha am 19. April 2024

An der B87 in Taucha, Graßdorfer Straße, fehlt eine sichere Querung an der „Glockentiefe" für den Fuß- und Radverkehr! Dieser Missstand muss unbedingt schnell behoben werden, denn hier besteht ein hohes Unfallrisiko für alle, die die Straße queren.

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An der Glockentiefe Taucha – die Klima-Initiative hat das Problem mit der Querung schon 2021 dokumentiert. © Klima-Initiative-Taucha

Am 19. April 2024 demonstriert der Fahrradclub ADFC Leipzig von 15.00 bis 17.00 Uhr für eine sichere Querung der B87. An der B87 in Taucha, Graßdorfer Straße, fehlt eine sichere Querung an der "Glockentiefe" für den Fuß- und Radverkehr. Diesen Zustand will die Stadtgesellschaft nicht länger hinnehmen. Die Landesbehörden müssen jetzt aktiv werden, damit an dieser Stelle eine sichere Querung der B87 für alle ermöglicht wird. Der Fuß- und Radverkehr braucht auf diesem Schulweg eine Querungshilfe oder andere Maßnahmen, damit alle dort sicher über die Straße kommen.

Für Bau und Unterhaltung von Bundesstraßen sind Landesbehörden zuständig. Die Kommunen, die täglich mit der Verkehrsbelastung und den Gefahren der stark befahrenen Bundesstraßen vor Ort zu tun haben, haben keinerlei Befugnis, an Bundesstraßen selbst baulich etwas zu verändern. So auch die Kommune Taucha, deren Stadtgebiet quer durch die Stadtmitte von der B87 gespalten wird. Rosalie Kreuijer vom ADFC sagt: "Menschen sollten ermutigt werden, umweltfreundliche Verkehrsmittel wie öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder oder das zu Fuß gehen zu wählen. Das hat viele Vorteile, nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Anwohner und die Innenstadt. Weniger Verkehrslärm und mehr Laufkundschaft beleben die Innenstadt. Außerdem tun Menschen, die zu Fuß oder per Rad unterwegs sind, sich selbst etwas Gutes. Denn viele Krankheiten sind auf Bewegungsmangel zurückzuführen. Wir sitzen zu viel, auch im Auto. Das zu durchbrechen gelingt am besten, wenn es dafür gute Angebote gibt."

An der B87 bemängelt der ADFC schon länger fehlende oder mangelhafte Radverkehrsanlagen, fehlende sichere Querungen und eine zu hohe Lärmbelastung. Wir appellieren an alle behördlichen Ebenen, dieses Problem anzugehen, denn sichere Schulwege und sichere Querungen gehören zur Daseinsvorsorge.

Zur Pressemitteilung geht es unter: leipzig.adfc.de/pressemitteilung/pm-demo-an-der-b87-ecke-grassdorfer-strasse-in-taucha


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/demo-fuer-einen-sicheren-uebergang-an-der-glockentiefe-in-taucha

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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