Das verkehrssichere Rad

Das verkehrssichere Rad © pd-f | Bernd Bohle

Verstöße bei der Ausstattung

Wie ein verkehrssicheres Fahrrad aussehen muss, steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Ist das Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet und wird dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, drohen Bußgelder.

Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gehören an ein verkehrssicheres Fahrrad auch eine helltönende Klingel und zwei voneinander unabhängige Bremsen.

Entsprechen Bremsen oder Klingel nicht den Vorschriften, fehlen sie komplett oder sind nicht betriebsbereit, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig.

Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig

Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehören eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen und zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben Rückstrahlern ausgestattet sind. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Fahrradbeleuchtung.

Entspricht das Fahrrad nicht den Vorschriften und wird dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, zahlen Radfahrende 80 Euro Bußgeld. Zusätzlich wird ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.

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    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

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    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

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