Finden Sie Ihr Fahrrad.

Finden Sie Ihr Fahrrad. © ADFC/ Stefan Frank

Tipps für den Gebrauchtradkauf

Radfahren macht Spaß und ist kostengünstig. Wer schon beim Fahrradkauf das Budget schonen will, kann auf Internetbörsen oder Flohmärkten gut erhaltene Schnäppchen bekommen. Der ADFC gibt Tipps, worauf beim Gebrauchtradkauf zu achten ist.

Der ADFC rät von Blindkäufen ohne Probefahrt ab – auch bei gebrauchten Fahrrädern. Seriöse Anbieter:innen werden Kaufinteressierten immer eine Probefahrt ermöglichen. Während der Probefahrt sollte man prüfen, ob das Fahrgefühl stimmt, ob das Fahrrad leicht läuft, ob sich enge Kurven sicher fahren lassen und ob das Rad spurtreu geradeaus läuft. Gleichzeitig klärt sich auch, ob das Inserat mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmt.

Unfallschäden aufspüren

Vor der Proberunde wird die Sicherheit überprüft: Wenn man das Fahrrad von vorne betrachtet, dürfen Lenker und Vorbau nicht verbogen sein. Vorder- und Hinterrad müssen in einer Spur laufen. Ist dies nicht der Fall, könnte der Vorbesitzer einen massiven Sturz mit dem Rad erlebt haben. In dem Fall lieber weitersuchen!

Die Kette sollte rostfrei sein, nicht zu viel Schmutz und Öl aufweisen und sich flüssig über die Ritzel bewegen. Der Rahmen darf Gebrauchsspuren haben, aber keine Risse oder große Roststellen. Insbesondere Rahmen und Gabeln aus Carbon sollten eine unbeschädigte Oberfläche haben.

Rastet der Lenker beim Steuern ein oder läuft das Steuerlager nicht geschmeidig? Hat das Tretlager Spiel, wenn man die Kurbeln quer zur Fahrtrichtung drückt? Dann sind aufwendige Reparaturen nötig – der Kostenaufwand will gut überlegt sein.

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Bremsen richtig prüfen

Wenn man das Fahrrad schiebt, sollten bei angezogener Bremse die Räder blockieren – und die Bremsgriffe dürfen sich nicht bis zum Anschlag durchziehen lassen. Rissfreie Außenhüllen der Bremszüge und ausreichend dicke Bremsschuhe sind ebenfalls beruhigend. Drehen die Laufräder nach dem Bremsversuch wieder frei und haben beide Beläge den gleichen Abstand zus Felge, sind die Bremsen okay.

Bei Scheibenbremsen fällt die Beurteilung schwerer. Sie sollten kräftige Bremswirkung zeigen und dabei keine unangenehmen Geräusche machen. Bei Zweifeln sollte lieber eine erkstat aufgesucht werden.

Wenn Neupreis und Alter des Fahrrads bekannt sind, kann man sich an diesen Faustregeln orientieren: Ein Fahrrad verliert beim Neukauf rund 20 Prozent an Wert. Nach etwa zwei Jahren liegt er nur noch bei 50 Prozent. Und danach halbiert sich der Wert alle vier Jahre. Am Ende zählt natürlich der Zustand des Fahrrads, um einen angemessenen Preis zu verhandeln.

Kaufvertrag bringt Sicherheit

Der ADFC empfiehlt für den sicheren Handel den Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags, in dem beide Vertragspartner aufgeführt sind und das Fahrrad beschrieben wird.

ADFC-Musterkaufvertrag und weitere Informationen zum Download

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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