Mann und Frau auf Elektrofahrrädern in ländlicher Umgebung.

Ob im Alltag oder in der Freizeit: Elektrofahrräder erfreuen sich großer Beliebtheit. © Victoria

Dossier: Elektrofahrräder

Fahrräder mit elektrischem Zusatzantrieb sprechen zunehmend jüngere und technikbegeisterte Menschen sowie Pendler und Familien an. Pedelecs und E-Bikes sind mittlerweile millionenfach in Deutschland verkauft worden, Tendenz weiter steigend.

Fahrräder mit Unterstützung durch einen Elektromotor haben eine rasante Entwicklung durchgemacht und sich im Straßenbild fest etabliert. Elektrofahrräder können Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht Fahrrad fahren können oder möchten, den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erleichtern. Insbeson­dere Menschen mit geringer physischer Leistungsfähig­keit oder körperlichen Einschränkungen haben so die Chance, ihre individuelle Mobilität wiederzugewinnen oder zu steigern.

Der Boom von Lastenrädern wäre ohne die unterstützenden Motoren kaum denkbar. So können diese Räder auch in hügeligen Regionen als Autoersatz dienen. Elektrofahrräder können daher ein wichtiges Element der Verkehrswende darstellen.

Auf diesen Seiten stellen wir Vor-und Nachteile dar und geben Tipps zu Technik, Kauf und Pflege.

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    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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