CDU-Stadtrat Konrad Riedel hat der LVZ einen Leserbrief zum Thema Radfahren in der Innenstadt zukommen lassen. Darauf habe ich ihm die folgende Antwort geschickt:
Sehr geehrter Herr Riedel,
gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf Ihre “Hilferufe” zum Thema Radfahren in der Innenstadt einzugehen.
Verwaltung geht nicht auf Hilferuf ein Zu Plänen, das Radfahrverbot in der Leipziger Innenstadt aufzuheben:
Senioren verstehen nicht die Wende zu Gunsten der Radfahrer im Konzept autoarme Innenstadt. Ließ das ursprüngliche Konzept noch Hoffnung für Fußgänger, hat es jetzt den Anschein, dass die autoarme Innenstadt ausschließlich für Radfahrer geschaffen wird und das einzige, was noch stört, die Fußgänger sind.
Diese Aussage ist falsch. Ein Großteil der Innenstadt wird Fußgängerzone bleiben. Selbst wenn dort das Radfahren gestattet werden sollte: Sie wären dort nur Gäste, die sich entsprechend zu verhalten haben. Die Straßenverkehrsordnung regelt das im Absatz zu Z. 242 eindeutig:
Wird durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
Auf dieser Basis sehe ich keine erheblichen Nachteile für Fußgänger.
Eine Logik, die besagt, was man nicht in den Griff bekommt, gibt man lieber frei, weil Kontrolle eh unmöglich ist.
Nein, so die Logik ist eine andere: Man gibt frei, weil sich ein Großteil der Radfahrer an die oben genannten Regeln hält. Diejenigen, die das nicht machen, wären auch von einem Radfahrerverbot nicht abzuschrecken. Das würde also nur die aussperren, die sich fußgängerkompatibel verhalten — das Problem der Rüpel-Radler bliebe bestehen.
Daneben gibt es weitere gute Gründe, die Fußgängerzonen generell für den Radverkehr freizugeben. Ich habe sie unter http://www.rad-le.de/artikel/68-Radfahren-in-der-Innenstadt.html zusammengefasst.
Das kann zu keiner für Fußgänger freundlichen Innenstadt führen. Leider geht die Verwaltung jetzt in keiner Weise auf die Hilferufe aus Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt zum Thema Fußgänger und Radfahrer ein. Dieses Thema ist keineswegs nur ein Problem für Senioren und Menschen mit Behinderung, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen, Touristen und so weiter. Wer da behauptet, es wären nur einige Wenige und die anderen würden schon Schritt fahren, geht an der Realität vorbei und sollte des öfteren als Fußgänger Peters-, Hain- oder Grimmaische Straße benutzen.
Sie können sicher sein, dass ich das mache. Gefährlich fahrende Radfahrer fallen mir trotzdem nur selten auf, obwohl ich extra darauf achte.
Dennoch sollte die Polizei eine stärkere Präsenz in den Fußgängerzonen zeigen und diejenigen zur Verantwortung ziehen, die gegenüber Fußgängern rücksichtslos sind. Das wäre aber auch nötig, um ein völliges Radfahrverbot in den Fußgängerzonen durchzusetzen.
Dann würde man sicher auch als Rad fahrender Oberbürgermeister ein Herz für Fußgänger entdecken und nach Lösungen suchen, die die Anliegen beider Gruppen gleichberechtigt berücksichtigen.
Ich finde, dass die Freigabe der Fußgängerzonen auf Basis der StVO die Anliegen beider Gruppen gleichberechtigt berücksichtigt: Radfahrern wird Rücksichtnahme explizit auferlegt, Fußgänger sind und bleiben also die “Hauptpersonen”.
Radfahrfreigaben halte ich außerdem auch für Senioren für besonders attraktiv: Ohne müssten sie ihr Rad entweder schieben oder weite Wege zu Fuß zwischen Geschäft und Abstellplatz in Kauf nehmen. Das halte ich nicht für erstrebenswert.
Das Leipziger Radio mephisto 97.6 berichtet, dass die Fußgängerzonen Grimmaische, Nikolai-, Peters- und Hainstraße von 11 bis 20 Uhr für Radfahrer gesperrt werden sollen (einen ähnlichen Artikel hat auch die LVZ zu bieten). Die Rathausspitze folgt da
Aufgenommen: Okt 22, 12:14