Insgesamt 99 Fragen hat die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen der Staatsregierung zum Thema Radverkehr gestellt. Inzwischen ist die Große Anfrage beantwortet (PDF, 6.7 MB).
Themen sind unter anderem die Umsetzung der Radverkehrskonzeption des Freistaates, Radverkehr als Tourismus sowie die Verkehrssicherheit.
So ging es auch darum, wie die Staatsregierung die Zahl der verletzten und getöteten Radfahrer senken will. Neben der Verkehrserziehung in der Grundschule führt der Verkehrsminister folgendes aus:
Darüber hinaus wird im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung dem Fahrradverkehr eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Überwachung des Fahrradverkehrs, u. a. hinsichtlich der Missachtung von Verkehrsregelungen, des Fahrens ohne Beleuchtung, der unangemessenen Geschwindigkeit bei der Benutzung von Mischverkehrsflächen (kombinierte Rad-/Gehwege) sowie des Radfahrens in Fußgängerbereichen, soll die Radfahrer zu ihrer eigenen und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer dazu anhalten, die verkehrsrechtlichen Normen zu beachten und zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins beitragen.
(Aus der Antwort auf Frage 46, Seite 18)
Abgesehen davon, dass das Fehlverhalten von Radfahrern eigentlich nur im Rahmen von Schwerpunktkontrollen geahndet wird, verblüfft die Abkehr vom Verursacherprinzip. Der größte Teil der Radfahrerunfälle wird von Autofahrern verursacht — warum wird nicht in diese Richtung ein erhöhter “Kontrolldruck” aufgebaut? Oder darf ich
Die verstärkte erkennbare Überwachung bestimmter Zielgruppen führt auch zu einer Verhaltensänderung anderer Verkehrsteilnehmer.
(Aus der Antwort auf Frage 51, Seite 20)
als Antwort auf diesen Einwand verstehen? Wahrscheinlich, denn zum Thema “Verhalten der Kraftfahrzeugführer” wird nur auf die Fahrschüler-Ausbildungsordnung und § 2 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 der
StVO verwiesen.
Ein anderes Thema ist der Umgang der Verkehrsbehörden mit der “Fahrradnovelle” vom 1997. Damals ist die allgemeine Benutzungspflicht von Radwegen abgeschafft werden. Sie sollten nur noch dort benutzt werden müssen, wo sie bestimmte Anforderungen erfüllen und das aus Gründen der Verkehrssicherheit unbedingt nötig ist. Gerade Leipzig zeichnet sich dadurch aus, dass diesen Änderungen nicht gefolgt wurde. Als Beispiel sei die Prager Straße, stadtauswärts, in Höhe des Völkerschlachtdenkmals angeführt (zahlreiche weitere Beispiele kann ich auf Wunsch liefern): Ein nicht mal zwei Meter breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg mit erheblichen Wurzelaufbrüchen. Laut der Fahrradnovelle hätte das Wegelchen schon lange aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
Soviel der Vorrede: Zum Thema Fahrradnovelle jedenfalls schreibt der Verkehrsminister:
Anlässlich der sog. “Fahrradnovelle” wurden alle unteren Straßenverkehrsbehörden zur Überprüfung und ggf. Aufhebung/ Änderung der zu diesem Zeitpunkt angeordneten Radwegbenutzungspflichten bis zum 01.10.1998 und Bericht hierzu aufgefordert. Diese Überprüfung ist erfolgt.
(Aus der Antwort auf Frage 87, Seite 31)
Äh — ja. Anscheinend nicht sonderlich gründlich, denn anders lassen sich die zahlreichen eklatanten Verstöße gegen die Mindestanforderungen für Radwege in Leipzig und Umland nicht erklären.
Und weil ich’s mir nicht verkneifen kann, ein letztes Zitat über die Frage, für wie sinnvoll die Staatsregierung die “Fahrradnovelle” hält:
Mit der “Fahrradnovelle” wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Steigerung der Sicherheit, Benutzbarkeit und Attraktivität von Radwegen mit Benutzungspflicht zurückgelegt und auch das Bewusstsein der Straßenplaner entsprechend verändert
(Aus der Antwort auf Frage 89, Seite 32)
Ich kenne mindestens einen mit dem Thema befassten Mitarbeiter eines Regierungspräsidiums, der die Novelle für realitätsfremden Unsinn hält, den man besser nicht umsetzen sollte.
(An dieser Stelle Lob und Dank an die grüne Landtagsfraktion für ihre Große Anfrage. Wer mehr über die Arbeit der Fraktion zum Thema Radverkehr wissen will, dem sie die Seite www.radfahren-in-sachsen.de empfohlen. Besonderen Dank für die folgende Aussage von dort, die mir aus dem Herzen spricht:
Die bisherige Fixierung der Radverkehrssicherheitsarbeit auf die potentiellen Opfer (Debatten über Helm-, Radwegebenutzungspflicht, Anlage von „Bettelampeln“ aus Gründen der Verkehrssicherheit etc.) sollte beendet werden. Statt baulicher und technischer Benachteiligung der schwächeren Verkehrsteilnehmer sollte die Verkehrssicherheit vor allem durch Tempobeschränkungen und die Verengung von Verkehrsflächen zulasten „starker“ Verkehrsteilnehmer erfolgen.
)