Verwaltungsdeutsch kann schön sein. Ein Beispiel aus der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO):
Ein gemeinsamer Fuß- und Radweg bewirkt eine Entmischung des Fahrzeugverkehrs und eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche.
In Hinblick auf die mit der Kennzeichnung verbundene Radwegebenutzungspflicht kann dies nur dann in Betracht kommen, wenn die Interessen des Radverkehrs das notwendig machen und wenn es nach den örtlichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger, insbesondere der älteren Verkehrsteilnehmer und der Kinder, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit vertretbar erscheint.
Um das ein wenig zu übersetzen: Statt Konflikten zwischen Kraft- und Radfahrern gibt es auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen welche zwischen Radfahrern und Fußgängern. Das ist deswegen problematisch, weil die Geschwindigkeitsunterschiede in Städten zwischen Radfahrern und Fußgängern relativ größer sind als die zwischen Radfahrern und Autofahrern. Das trifft vor allem dann zu, wenn Alltagsradfahrer zügig von A nach B kommen wollen. Ein kleines Rechenexemel: Nehmen für den Radfahrer gar nicht mal so schnelle 18 km/h an. Der Autofahrer wird mit 50 km/h veranschlagt, der fiktive Fußgänger ist mit normalen 5 km/h unterwegs. Damit erreicht der Radfahrer 36 Prozent der Autofahrer-(Höchst-)Geschwindigkeit, der Fußgänger aber nur 27 Prozent des Radfahrertempos. Geschwindigkeitsunterschiede allein führen aber nicht zu Unfällen. Die werden durch gemeinsame Fuß- und Radwege auf subtilere Art und Weise gefördert. Beipiel gefällig?
Die
Polizei berichtete gestern:
Radlerin erfasste Kind
Eine Leipzigerin (39) war gestern, gegen 08:15 Uhr, auf der Berliner Straße in stadteinwärtiger Richtung unterwegs. Sie nutzte dazu den dortigen Fuß- und Radweg. Plötzlich rannte ihr ein Kind, das aus einem angrenzenden Grundstück kam, ins Fahrrad. Der kleine Junge (3) wurde bei dem Zusammenprall verletzt und musste mit einem Rettungswagen in die Notfallaufnahme gebracht und ambulant behandelt werden. (Hö)
Die Wege sind meist zu schmal und werden oft eng an Hauseingängen oder Grundstücksausfahrten vorbeigeführt. Auf den Weg tretende Menschen können dann gar nicht rechtzeitig gesehen werden, wenn man als Radfahrer schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist. Solche Wege sind damit Fußgänger- und Radfahrer-feindlich.