Mittwoch, 23. April 2008Geisterradeln ist gefährlich VTrackbacks
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“Auch die jüngere Verkehrsteilnehmerin muss sich strafrechtlich verantworten.” “Auch” vermutlich in dem Sinne, dass die Geisterfahrerin ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde. Ich finde es wichtig auf die Gefahren des Geisterradfahrens hinzuweisen. Schlimm genug ist aber, dass Geisterfahren häufig auch noch vorgeschrieben ist (linke freigegebene Radwege)! Warum soll Geisterradfahren einmal legal und angeblich der Sicherheit dienen und andererseits illegal und gefährlich sein? Das Sicherheitsargument ist ja auch nur vorgeschoben. Bei der Anordnung einer Benutzungspflicht spielen immer andere Gründe eine viel wichtigere Rolle. Meist geht es ums Geld — für Fußwege gibt’s keine Fördermittel, sondern nur für Radwege. Also wird ein Radweg gebaut — und der muss benutzungspflichtig sein, sonst gibt’s keine Fördermittel. |
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