Heute am Beispiel der Karl-Heine-Straße in Leipzig. Dort wurden Anfang September Bahnstromkabel ausgetauscht. Da der schlaue Bauherr Kabel und andere Versorgungsleitungen nicht unter der Fahrbahn, sondern dem angrenzenden Fuß- und ggf. Radweg verlegt (ist schließlich deutlich preiswerter), waren davon die zum großen Teil mit Zeichen 241 beschilderten Rad- und Fußwege betroffen. Die Bauarbeiter haben sich dabei durch die kreative Baustellenbeschilderung hervorgetan – das muss Schule machen! Deswegen hier ein paar Regeln dazu:
Regel 1: Gesperrte Radwege grundsätzlich nicht frühzeitig ankündigen
Radfahrer könnten sonst auf die Idee kommen, rechtzeitig auf die Fahrbahn auszuweichen. Das würde aber die Autofahrer behindern, muss also unterbunden werden.
Das Bild zeigt die Kreuzung mit der Merseburger Straße in stadtwärtiger Richtung. Der Radweg ist bis zu dieser Stelle nicht benutzungspflichtig, wird natürlich aber trotzdem genutzt. Radfahrer müssen so mit einem ziemlichen Schlenker auf die Fahrbahn wechseln und dabei natürlich den nachfolgenden Verkehr vorbei lassen – oder sie fahren ordnungswidrig auf dem Fußweg weiter.
Regel 2: Zwinge Radfahrer zum Absteigen
Radfahren ist überhaupt viel zu gefährlich und sollte deswegen ganz unterbleiben. Mit guter Beschilderung kann man darauf hinwirken, dass Radfahrer absteigen und schieben.
Das Bild rechts (in stadtauswärtiger Richtung aufgenommen) zeigt ein wirklich herausragendes Beispiel dafür, das noch dazu durch kreativen Umgang mit Verkehrsschildern glänzt. Man beachte zum Beispiel das Zeichen 240 im Hintergrund, bei dem das Fußgängersymbol künstlerisch wertvoll überklebt wurde. Überhaupt sprüht die gewählte Beschilderung vor Kreativität, bildet sie doch eine Art
Geschwindigkeitstrichter für Radfahrer: Erst durch die Fußweg-Freigabe bremsen, dann ganz absteigen lassen – perfekt! Gut umgesetzt ist hier auch eine Ableitung aus Regel 1 und 2: Vermeide gesicherte Überführungen auf die Fahrbahn. Dort haben Radfahrer nun wirklich nichts zu suchen.
Regel 3: Es ist egal, welche Schilder du wo aufstellst
Radfahrer halten sich sowieso nicht an Verkehrsregeln, also kannst du es auch gleich aufgeben. Nimm einfach irgendwelche Schilder, die du gerade da hast, und verteile sie nach Gusto – irgendwie wird’s schon passen.
Diese Regel beim Bild links zu Herzen genommen. Es zeigt den gleichen Weg wie eben, nur ein paar Meter weiter. Hier soll also ein getrennter Fuß- und Radweg beginnen. Doch wo ist Rad- und wo Fußwegteil? Wenn die rote Fläche der Radweg sein soll: Wie soll der Radfahrer da hinkommen? Ach ja, er sollte ja schieben…
Regel 4: Schaffe so viele Hindernisse wie möglich
Eben haben wir gelernt, dass sich Radfahrer eh nicht an Verkehrsregeln halten. Es gibt also nur einen Weg, sie effektiv zu bremsen: Hindernisse! Im Idealfall sind das Absperrungen, sonst gibt es nach Unfällen böse Klagen, notfalls reichen aber auch Kies- oder Splitthaufen.
Hier wurde beides kombiniert. An der Sache mit den Klagen muss aber noch gearbeitet werden, die Erkennbarkeit im Dunkeln lässt noch zu wünschen übrig. Das Bild zeigt die stadtauswärtige Richtung, ein paar Meter nach dem vorigen Bild.
Und was sagt die Stadt zum kreativen Chaos?
Der Artikel hier erscheint erst heute, weil ich der Stadt Gelegenheit geben wollte, auf diese Form der Radfahrerbelustigung zu reagieren. Das dauert naturgemäß etwa drei Wochen
Nun, auch die Straßenverkehrsbehörde hält die Beschilderung für verwirrend. Sie habe auch nicht der erlassenen Anordnung entsprochen (die Straßenverkehrsbehörde schreibt Baufirmen normalerweise vor, wie Baustellen zu beschildern sind). “Es wurde gegenüber der Baufirma ausdrücklich klargelegt, dass eine Änderung der genehmigten Anordnung auch die Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde erfordert”, schreibt die Stadt und lässt etwas Hoffnung für künftige Baustellen aufkommen.
Prädikat: besonders sinnlos
Worauf die Stadt leider nicht einging: Es wäre derzeit ziemlich unproblematisch gewesen, Radfahrer frühzeitig auf die Fahrbahn zu führen bzw. dort zu lassen, wird doch momentan die König-Albert-Brücke saniert. Die Karl-Heine-Straße ist im betroffenen Abschnitt deswegen kaum befahren, zumindest nicht durch Autofahrer und auch die Straßenbahnlinie 14 ist dort momentan nicht unterwegs. Radfahrer können die Verbindung aber nutzen, denn für sie gibt es eine Behelfsbrücke. Für eine Radwegbenutzungspflicht gibt es deswegen keinen Grund.
Mit Dank an Jakob Heuschmidt für Anregung und Fotos
rt @radlepunktde: Blog: Kreativkurs #Baustellenbeschilderung http://tinyurl.com/yef9zym
Aufgenommen: Okt 06, 10:32