Mittwoch, 9. Januar 2008Ranstädter Steinweg: AkteneinsichtTrackbacks
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Heute war ich im Verwaltungsgericht, um die Akte der Stadt zur Radwegbenutzungspflicht im Ranstädter Steinweg einzusehen. Die entsprechende Erlaubnis hatte mir das Gericht kurz vor Weihnachten erteilt. Überhaupt steht die Stadt auf dem Standpunkt, dass aus Planfeststellungsbeschlüssen unmittelbar straßenverkehrsrechtliche Anordnungen folgen können (ist dem wirklich so?). || Überhaupt steht die Stadt auf dem Standpunkt, dass aus Ich würde vorschlagen, die Akte des Planfeststellungsverfahren beizuziehen oder wie auch immer man das nennt. Könnte vielleicht erhellend insofern sein, daß man weiß, womit die das begründen … Witzigerweise waren Deck- und Schlussblatt des P.-Beschlusses sogar in der Akte enthalten, außerdem zwei Skizzen, nämlich der Übersichtsplan für den Umbau und der vorgesehene Straßenquerschnitt. Der Rest des Beschlusses war nicht mit dabei. Vorschlagen, nicht beantragen. Ein Antrag setzt ein Antragsrecht voraus – keine Ahnung, ob Du das hast. Ich denke schon, ich bin ja Kläger. § 86 (2) VwGO spricht zumindest nicht dagegen. Na gut, aber sowas als “Beweisantrag” zu bezeichnen, finde ich überflüssig. Achja, ich würde auch nicht expressis verbis behaupten, daß die Akte der Behörde unvollständig sei. Nö, das hätte ich auch nicht gemacht. Der P.-Beschluss umfasst immerhin knapp 150 Seiten und nur die wenigsten davon befassen sich mit dem strittigen Radweg. Insofern sehe ich es völlig ein, nur die nötigen Skizzen in die Verwaltungsakte zu packen. Und seitdem ist immer noch nichts passiert?! Nein, nichts. Aber ich habe auch damit gerechnet, dass das Verfahren mindestens zwei Jahre dauert. Hmm, sind die Gerichte bei Euch so dermaßen überlastet? Hier beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 9-10 Monate … |
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