Mittwoch, 29. Juli 2009Freie Fahrt für RaserTrackbacks
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“Nee, das wäre sinnfrei: Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen Radfahrer nicht kontrollieren – das darf nur die Polizei, wie Rometsch in seinem Artikel richtig schrieb. Nötig wäre also vielmehr eine Fahrradstaffel der Polizei.” Nein. Zum einen gibt es bei uns kein Regierungspräsidium (mehr), zum andere darf die Ortspolizeibehörde (bei uns die Gemeinde) bestimmte polizeiliche Vollzugsaufgaben auf gemeindliche Vollzugsbedienstete übertragen (§ 80 Abs. 1 SächsPolG). Laut der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben durch gemeindliche Vollzugsbedienstete gehört zu den übertragbaren Aufgaben aber nicht der fließende, sondern lediglich der ruhende Verkehr. Mitarbeiter des Ordnungsamtes dürfen Radfahrer also lediglich bitten, anzuhalten und die Personalien rauszurücken. OK. Hier haben sie die Überwachung des ruhenden Verkehrs schon, das RP hat auch die Geschwindigkeitsmessung übertragen. immerhin lässt sich jedes Verkehrsschild zum Fahrradanschließen verwenden |
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