Montag, 17. Dezember 2007Klage gegen Radweg im Ranstädter Steinweg: Unbegründet? Mitnichten!Trackbacks
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Hmm, üblicherweise redet man in Schriftsätzen niemanden direkt an, und bedanken für den üblichen Verwaltungskrams tut man sich auch nicht … Ich wollte kein eigenes Anschreiben und damit Papier sparen, deswegen die Eröffnung in Briefform. Nach alldem ist die Klage nicht abzuweisen. Zu spät – der Brief ist schon beim Verwaltungsgericht angekommen “Nach alldem …” ist eigentlich eine Standardformulierung in juristischen Schriftsätzen. Hast Du eigentlich die Verwaltungsakte schon eingesehen? Das kann sich durchaus lohnen … Nein, bisher war ich nicht dazu gekommen. Das Gericht hatte meinem Antrag auf Akteneinsicht kurz vor Weihnachten entsprochen, seit dem hatte ich genügend anderes zu tun… In den kommenden Wochen werde ich mich aber mal zum Gericht aufmachen. Du hast ja Seiten abfotografiert — durftest du das oder hast du das heimlich gemacht? Das durfte ich – Alternative wären Kopien für 50 Cent das Stück gewesen … |
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